Ein 44-Jähriger muss sich ab dem kommenden Montag in einem Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im April in Sulz zwei Fußgänger kurz nacheinander absichtlich angefahren zu haben. Foto: Steinmetz

44-Jähriger soll im April zwei Fußgänger absichtlich angefahren haben. War es versuchter Mord?

Sulz/Rottweil - Ein 44-jähriger Mann muss sich ab dem kommenden Montag in einem Sicherungsverfahren wegen versuchten Mordes verantworten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April in Sulz zwei Fußgänger kurz nacheinander absichtlich angefahren zu haben. Offensichtlich wollte er sie umbringen. Eine Frau wurde dabei schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 44-Jährige wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Zurzeit ist er in der Psychiatrie untergebracht. Verhandelt wird der Fall vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts.

Da es sich um ein Sicherungsverfahren handelt und der psychische Gesundheitszustand des Beschuldigten zur Sprache kommt, kann es sein, dass Teile der Hauptverhandlung nichtöffentlich sind. Der Vorfall in Sulz hatte für Aufruhr gesorgt. Zunächst fuhr der Mann an jenem Samstagmorgen einen 55-jährigen Fußgänger an. Dieser hatte Glück, dass er nicht frontal erwischt wurde. Schwer verletzt wurde hingegen eine Frau. Auf sie steuerte der Fahrer kurze Zeit später zu, als sie sich auf dem Gehweg befand.

Offensichtlich leidet der Angeklagte seit Jahren unter Wahnvorstellungen und fühlte sich bedroht. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt, 31 Zeugen und drei Sachverständige werden gehört. Die Verhandlung im Landgericht Rottweil beginnt um 9 Uhr.