In den Mauern des Oberndorfer Amtsgerichts wurde die Verhandlung vorzeitig abgebrochen. Foto: Merk

18-Jähriger soll auf Stiefmutter losgegangen sein. Aber: Für Schläge gibt es keinen Beweis.

Sulz/Oberndorf - Ein junger Mann musste sich vor dem Oberndorfer Amtsgericht verantworten. Er soll die Partnerin seines Vaters geschlagen und illegale Drogen aufbewahrt haben. Zu einem Urteil kam es nicht, der Prozess wurde abgebrochen.

Das Hauptgeschehen spielt sich im April 2018 in Sulz ab. Der damals 18-jährige Angeklagte sitzt mit ein paar Freunden zusammen in seiner Wohnung im Haus seines Vaters, der unten zusammen mit seiner Freundin wohnt. Als diese nach Hause kommt, fehlt der Schlüssel zur unteren Wohnung, der normalerweise immer steckt. Sie hat, wie sie auch vor Gericht aussagen wird, dann den Sohn ihres Partners im Verdacht, den Schlüssel genommen zu haben. Also geht sie ein Stockwerk höher hinauf zu ihm und fragt ihn, ob er den Schlüssel habe. Doch er verneint das. Nachdem seine Freunde gegangen sind, kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und der Partnerin seines Vaters. Dabei soll er sie mehrfach geschlagen haben. Trotz mehrerer blauer Flecken und Schmerzen geht die Frau damit aber weder zur Polizei noch zum Arzt.

Angeklagter streitet die schweren Vorwürfe ab

Der Angeklagte streitet das vor Gericht ab. Zunächst gibt er zu, ein illegales Messer besessen zu haben, obwohl ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die Waffe verboten sei. Von dem Amphetamin in seinem Kühlschrank habe er nichts gewusst. Viele Freunde seien bei ihm ein und ausgegangen, vielleicht habe einer von ihnen die Drogen deponiert. Zum den Vorwürfen der Frau sagt er: "Sie wurde lautstark, hat sich aufgebaut, dann habe ich sie gestoßen, aber nicht geschlagen." Die Frau habe ihn als "durchgeknallten Junkie" und "Säufer" bezeichnet. Zwischen dem Vater, seiner Freundin und dem Sohn habe es ohnehin ständig Streit gegeben. Der Konflikt zwischen Vater und Sohn habe sich richtig zugespitzt, als die neue Freundin des Vaters hinzukam, beschreibt der Angeklagte die Situation. Nach dem Vorfall im April 2018 habe der Vater seinen Sohn dann rausgeschmissen. Mittlerweile wohnt er bei der Mutter seiner Stiefmutter, zu der er ein gutes Verhältnis hat.

Die Situation hat den jungen Mann belastet. Er hielt sich mehrere Monate in einer Klinik auf, begab sich in Therapie. Dabei stabilisierte er sich wieder und wurde in seinen Betrieb eingegliedert. Eine Entwicklung, die auch der vorsitzende Richter positiv bewertet.

Als Zeugin sagt dann die Frau vor Gericht aus. Sie hat Schwierigkeiten, den Tathergang strukturiert zu beschreiben. Die 42-Jährige sei geschieden, arbeite in einer Spedition und habe ihren Partner überredet, mit seinem Sohn zusammenzuleben. Zwei Monate habe es funktioniert, dann hätten die Schwierigkeiten angefangen: Laute Musik bis morgens, Sachen seien weggekommen. Der Angeklagte sei sehr aggressiv gewesen, als sie ihn nach dem Schlüssel fragte. Er habe sie beleidigt und geschlagen. "Ich war wie tot", sagt sie.

Die Staatsanwältin versucht, mit gezielten Fragen Struktur in die Aussage der Zeugin zu bringen. Warum ist die Polizei nicht gekommen? Warum ist die Frau nicht zum Arzt gegangen? Wo genau wurde sie verletzt? Die Frau schildert den Hergang erneut, sagt, sie wurde am Kopf getroffen und mit Fußtritten im Oberkörper. Danach habe sie vor der geschlossenen Wohnung auf ihren Vater gewartet. Zum Arzt oder zur Polizei sei sie zunächst nicht gegangen, weil sie nicht wollte, dass er ins Gefängnis müsse. Gründe, warum der Angeklagte sie geschlagen habe, könne sie nicht nennen.

An dieser Stelle unterbricht Richter Wolfgang Heuer die Verhandlung. Für eine Verurteilung sehe er keine Grundlage. "Ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagt er. Der Verteidiger des Angeklagten ist mit dem Vorschlag einverstanden.