Ehemalige Wössner-Mitarbeiter wollen wissen, wie es mit der Betriebsrente weitergeht. Foto: Steinmetz Foto: Schwarzwälder Bote

Ärgernis: Prevent-Gruppe hat die Auszahlung der Wössner-Betriebsrente im Januar eingestellt

Die Zahlungen der Fritz-Wössner-Stiftung sind seit Monaten eingestellt. Die Wössner-Rentner sind besorgt, wie es mit ihrer Betriebsrente weitergeht.

Sulz. Die Stiftung ist 1952 von Alfred und Georg Wössner im Gedenken an ihren verstorbenen Bruder Fritz ins Leben gerufen worden. Es diente mehr dem Zusammengehörigkeitsgefühl in der Firma, und das habe gut funktioniert. Die Geschäftsleitung habe es auch "sehr gepflegt". Die Zahlungen erfolgten noch etwa zwei Jahre nach der Übernahme der Möbelwerke Wössner durch die Prevent-Gruppe 2016. Sie hatte die Produktion von Sulz nach Bosnien-Herzegowina verlagert. Das kostete 120 der damals 170 Wössner-Arbeitsplätze. Zuletzt verblieben noch einige Mitarbeiter beim Outlet-Center. In diesem Jahr begann der Ausverkauf dieses letzen verbliebenen Geschäftsbereichs in Sulz.

Die Betriebsrente für die Wössner-Rentner ist eher bescheiden. 1,50 Euro gibt es pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Monatlich macht das einen Betrag zwischen 30 und 60 Euro aus. Die Wössner-Rentner nennen es "Viertelesgeld", aber es ist immerhin eine Aufbesserung der nicht gerade üppigen staatlichen Rente. Die letzte Zahlung erfolgte im Januar. Die Einstellung der Fritz-Wössner-Hilfe ist dann zwar moniert worden, aber von Prevent kam bislang keine Reaktion.

Die Versammlungsteilnehmer am gestrigen Donnerstagabend im "Rebstöckle" interessierten sich vor allem dafür, was getan werden kann, damit die Fritz-Wössner-Hilfe wieder ausgezahlt wird.

Dabei stellt sich die Frage: Ist Prevent überhaupt verpflichtet, die Betriebsrente weiterzuzahlen? Das steht wohl im Übernahmevertrag, der aber offenbar "geheime Kommandosache" ist. Angeblich existiert der Vertrag nur auf einer Diskette. Niemand dürfe etwas darüber sagen, sonst werde eine "Lawine losgetreten", meinte einer der Versammlungsteilnehmer. Allerdings konnte er nicht sagen, wen es treffen würde. Warum die Lawine also nicht loslassen? Konkretere Informationen gab es von einem früheren Wössner-Beschäftigten in führender Position. Er selber kenne den Vertrag nicht, betonte er. Dieser liege bei einem Rechtsanwalt in Freiburg: "Wenn etwas Inhaltliches daraus publik wird, kann der Vertrag nichtig werden. Deshalb halten sich alle bedeckt."

Aber er hat auch einen Vorschlag, was machbar wäre. Zuständig für die Betriebsrentenzahlungen sei die Wössner GmbH. Bei ihr könnten Ansprüche über den Klageweg geltend gemacht werden. Zahle die GmbH nicht, dann frage das Gericht nach den Gründen. In dem Fall, glaubt er, müsse die Vertragsklausel offen gelegt werden. Das bedeutet: Die Wössner-Rentner müssten sich wehren, damit die Prevent-Gruppe reagiert.

Einige haben dies auch schon getan. Die Gewerkschaft werde noch diese Woche Klage erheben. Vier Leute im "Rebstöckle" waren bei der Gewerkschaft vorstellig geworden, es sind aber sicher noch mehr. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, sollten noch weitere aktiviert werden. "Die Gewerkschaft hat eine andere Macht".

Angesprochen wurde in der Runde, ob eine Sammelklage als Verein sinnvoll wäre. Gefragt wurde auch, ob jemand bereit wäre, einen Obolus für einen Rechtsanwalt zu leisten. Wenn man nichts riskiere, könne man nichts gewinnen. Begeistert war über den Vorschlag niemand.

Allerdings könne es reichen, wenn einer klage und damit durchkomme. Dann wäre es ein Präzedenzfall, auf den sich die anderen beziehen könnten. Wenn die Gewerkschaft das Recht für die Wössner-Rentner erstreite, müsse Prevent wieder die Zahlungen aufnehmen.

Gestern lag ein Schreiben des Pensionssicherungsvereins in Köln vor. Dort ist bekannt, dass der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen hinsichtlich der betrieblichen Altersversicherung nicht mehr nachkommt. In dem Brief heißt es unter anderem, dass "die einseitige Einstellung von laufenden und fälligen Zahlungen rechtswidrig ist, solange die Voraussetzungen für die Stellung des Insolvenzantrags nicht vorliegen. Der Arbeitgeber ist weiterhin zur ungekürzten Auszahlung von diesen Leistungen verpflichtet." Bereits eingestellte Zahlungen seien wieder aufzunehmen und Zahlungsrückstände nachzuholen. Bei einem Insolvenzfall würde jedoch der Pensions-Sicherungs-Verein Betriebsrenten und unverfallbare Versorgungsanwartschaften gewährleisten. Wenn also die Wössner GmbH, die ohnehin nur dem Namen nach existiere, so einer der Teilnehmer, Insolvenz anmelden würde, wäre dies die eleganteste Lösung. Es könnten mit Rückzahlungen bis zu zwölf Monate gerechnet werden.

140 bis 150 Wössner-Rentner haben Anspruch auf die Betriebsrente. Laufend können weitere dazu kommen. Die Fritz-Wössner-Hilfe wurde 2009 geschlossen.