Anwohner der Hörnlestraße besetzen die Zuhörerplätze. Sie wehren sich gegen den Bau der Tagespflegestätte. Foto: Steinmetz Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Mehr Verkehr und Lärm werden befürchtet / Gremium stimmt beantragten Befreiungen zu

Auf massiven Widerstand der Anwohner in der Hörnlestraße auf Kastell ist das Bauvorhaben von Barbara Otte gestoßen. Sie will in der kleinen Straße, die in einer Sackgasse endet, eine Tagespflegestätte bauen.

Sulz. Bei der Bürgerfragestunde im Gemeinderat am gestrigen Montag trugen einige Anlieger ihre Bedenken vor. Zwei Pflegeeinrichtungen der Antragstellerin seien schon in der Hörnlestraße vorhanden. Komme noch ein ambulanter Pflegedienst dazu, werde es mehr Verkehr geben, meinte Hans-Dieter Höss. Über Lärm am späten Abend klagte Rosemarie Höss. Da müsste der Nachbarschutz greifen. Helmut Kaufmann, der seit zwei Jahren in der Hörnlestraße wohnt, fand, dass das Problem lösbar sei. Für die Bauherrin müsste ein anderes Grundstück gefunden werden. "Uns geht es um das erhöhte Verkehrsaufkommen", sagte Klaus Hirrlinger, und damit auch um die Lärmbelästigung. Es werde in der Straße beidseitig geparkt, sodass Müllfahrzeuge oder Rettungswagen kaum durchfahren könnten. 80 Prozent der Anwohner seien gegen das Bauvorhaben. Sie könnten nicht ignoriert werden.

Der Stadt lagen noch mehr Einwendungen vor, die der stellvertretende Stadtbaumeister Michael Gunesch vorlas. So füge sich das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung ein. In dem allgemeinen Wohngebiet sei es zusätzlich zu den zwei vorhandenen Anlagen nicht zulässig. Die gewerblichen Räume würden sich mit der Tagespflegestätte nicht vertragen, der Wohnwert werde zerstört, es sei mit mehr Rollator- und Rollstuhlfahrer auf der Straße zu rechnen, oder es gebe "mehr Konfrontation mit Krankheit und Verfall des Lebens". Auch wird der Wertverlust der Grundstücke in der Hörnlestraße befürchtet.

Ein Hauptthema waren Parkplätze. Im ursprünglichen Bauantrag waren lediglich vier Stellplätze eingeplant, die Stadt forderte dann elf. Diese würden ausreichen, wenn auf den Tagungsraum im Obergeschoss verzichtet würde. Eine erhebliche Störung werde dadurch nicht gesehen. Soziale Anlagen im Baugebiet seien zulässig, betonte Gunesch.

Dass die Parkplätze im Garten angelegt werden sollen, daran störte sich CDU-Stadtrat Heinrich von Stromberg. Dort müssten die Privatfahrzeuge mit den Dienstfahrzeugen ausgetauscht werden. Das wäre zu kompliziert.

Heidi Kuhring (GAL) sagte, das Ordnungsamt sollte darauf achten, dass nicht auf der Straße geparkt werde. Die Fahrzeuge der Sozialstation würden auch nicht in der Innenstadt, sondern am Friedhof abgestellt.

Grundsätzlich sei sie aber für dieses Bauvorhaben und auch an dieser Stelle. Pflegestätten sollten wohnortnah sein. Ein Kindergarten wäre in dem Gebiet ebenfalls zulässig, und der brächte mehr Verkehr mit sich. Hieber sprach sich wegen des Parkens für eine nachbarschaftliche Regelung aus. Sollte das Ordnungsamt tätig werden müssen, wären nicht alle "glücklich und zufrieden".

Dieter Kopp fragte: "Hat die Stadt ein Alternativgrundstück?" – "Auf Kastell nicht", antwortete Bürgermeister Hieber.

CDU-Fraktionsvorsitzender Robert Trautwein konnte einen Teil der Bedenken verstehen. Die Interessen der Bürger seien abzuwägen. Andererseits habe die Antragstellerin den Anspruch, dass ihr Vorhaben nach Recht und Gesetz geprüft werde. Auch wenn die Betroffen dagegen seien: Das sei kein "Wunschkonzert".

Gunesch zeigte Darstellungen des geplanten Gebäudes. Es unterscheide sich nicht viel von einem normalen Wohnhaus, fand er. Im Erdgeschoss seien unter anderem zwei Ruheräume, WC, ein Lagerraum und eine Küche geplant. Im Obergeschoss befinden sich Büros für die Tages- und ambulante Pflege. Der Tagungssaum sei jetzt ein Sozialraum.

Ein Hauptgrund, warum sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag beschäftigen sollte, waren die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. So wurden die Dachgaubenlänge, die überbaubare Grundstücksfläche und die zulässige Traufhöhe überschritten. Ähnliche Befreiungen hat der Gemeinderat allerdings schon erteilt. Davon hätten auch einige der anwesenden Hausbesitzer in der Hörnlestraße profitiert, stellte Trautwein fest.

Der Gemeinderat stimmte bei zwei Enthaltungen von Dieter Kopp und Heinrich von Stromberg den beantragten Befreiungen zu. Michael Gunesch sicherte den Anwohnern der Hörnlestraße zu, dass sie zu allen ihren Bedenken eine Stellungnahme der Stadt erhalten. Innerhalb eines Monats könne gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt werden. "Dann", so Gunesch", gibt es noch den Klageweg."