Der Unfallverusacher war wohl deutlich zu schnell unerwegs. Foto: Kohls/SDMG/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gutachter schätzt Geschwindigkeit auf 80 bis 100 Stundenkilometer. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung.  

Stuttgart - Ein Sportwagen kommt ins Schleudern und kracht in ein anderes Auto. Zwei Menschen sterben. Eine erste Gutachtereinschätzung beantwortet, wie schnell der Unfallfahrer gewesen sein könnte. 2018 werden insgesamt im Südwesten 440 Verkehrstote gezählt

Bei einem tödlichen Sportwagenunfall in Stuttgart soll der mutmaßliche Unfallfahrer mit Tempo 80 bis 100 unterwegs gewesen sein. Das geht aus der vorläufigen Einschätzung eines Gutachters hervor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte. An der Unfallstelle war Tempo 50 erlaubt. Der 20-jährige Fahrer des PS-starken Mietautos hatte am späten Mittwochabend vor einem großen Kino die Kontrolle über seinen Wagen verloren und war mit dem Auto in einen Kleinwagen geprallt.

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Ein 25-Jähriger und seine 22 Jahre alte Beifahrerin in dem Kleinwagen starben noch am Unfallort. Der Fahrer des Sportwagens und sein 18 Jahre alter Beifahrer blieben laut Polizei unverletzt. Mit den derzeitigen Erkenntnissen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung. Der Sprecher verwies aber darauf, dass die Gutachtereinschätzung lediglich vorläufig sei.

Mitentscheidend für die Schwere der Anklage und eine mögliche Hochstufung auf Totschlag oder sogar Mord ist nach Angaben des Sprechers die tatsächliche Geschwindigkeit des Sportautos. Fahre man mit 200 Stundenkilometern durch eine Fußgängerzone seien Merkmale eines Mordes eher gegeben, als wenn man 70 in einer 50er-Zone fahre. Wann das endgültige Gutachten - mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit - vorliegt, konnte der Sprecher nicht sagen. Der mutmaßliche Unfallverursacher sitzt seit Donnerstag in Untersuchungshaft.

Anwältin sieht Mandanten zu unrecht am Pranger

Die Anwältin des mutmaßlichen Unfallverursachers, Yasmin Domé, sagte mit Blick auf ihren Mandanten: "Der wird als Raser dargestellt - das ist er nicht." Er habe keine Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und auch keine Vorstrafen. Auch ihr liegt die erste Einschätzung des Gutachters vor - ob die Geschwindigkeit aber tatsächlich in diesem Bereich lag, müsse erst eindeutig geklärt werden.

Härteste Bestrafung sei die richtige Antwort auf lebensgefährliche Raserei, sagte Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) bei der Vorlage der Verkehrsunfallbilanz für 2018. Die Zahl der Verkehrstoten insgesamt sank in Baden-Württemberg im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf 440. Damit kamen 18 Menschen weniger zu Tode als im Jahr 2017. Nach wie vor sei überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit die Unfallursache Nummer 1 bei tödlichen Verkehrsunfällen, sagte Strobl. Jeden zweiten Tag sterbe ein Mensch durch viel zu schnelles Fahren. "Das ist inakzeptabel."

Die Grünen-Politikerin Jutta Niemann sagte, es müsse wachrütteln, dass Raser für den Tod von so vielen Menschen auf unseren Straßen verantwortlich sind. Auch Tempolimits auf den Schnellstraßen erhöhten nachweislich die Verkehrssicherheit.