Für zwei junge Menschen kam bei dem Unfall jede Hilfe zu spät. Foto: Kohls/SDMG/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei Zusammenstoß mit Sportwagen sterben zwei Menschen. Junger Mann muss sich wegen Mordes verantworten.

Stuttgart - Unter starken Sicherheitsvorkehrungen hat in Stuttgart der Mordprozess gegen einen mutmaßlichen Raser begonnen, der bei einem fatalen Unfall den Tod von zwei jungen Menschen verschuldet haben soll. Der 20-Jährige soll an einen Abend im vergangenen März die Kontrolle über seinen gemieteten Sportwagen verloren haben. Er soll vor dem Crash mit seinem PS-starken Auto und 160 bis 165 Stundenkilometern auf eine Kreuzung in der Innenstadt zugerast sein. "Der Angeklagte hat den Tod anderer Menschen billigend in Kauf genommen", sagte die Staatsanwältin zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht. Er sei nur auf seinen eigenen Geschwindigkeitsrausch bedacht gewesen. Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg.

Laut einem Gutachten hat der 20-jährige Deutsche das Gaspedal voll durchgedrückt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit des Sportwagens auszutesten. Als er einem anderen Fahrzeug an einer Kreuzung ausweichen wollte, verlor er die Kontrolle über sein Auto mit 550 PS. Mit rund 100 bis 110 Stundenkilometern rammte er einen stehenden Kleinwagen. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Beifahrerin starben, der Jaguar-Fahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt. Die beiden Opfer waren erst kurz vorher aus Nordrhein-Westfalen nach Stuttgart gezogen.

Zwei ähnliche Fälle und Entscheidungen

Zwei ähnliche Fälle und Entscheidungen hatten zuvor in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt: Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Das Landgericht Hamburg verurteilte den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter aber nicht fest: "Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls", urteilten die Bundesrichter.

Das deutschlandweit erste Mordurteil im Februar 2017 hatte der BGH hingegen kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei zwei Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden verbotene Rennen im Straßenverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.