In diesem Mehrfamilienhaus in St. Georgen hat Altermedia-Betreiber Ralph-Thomas K. gelebt. Foto: Archiv-Foto Eich

Betreibern von rechtem Internet-Portal wird Volksverhetzung vorgeworfen. 14 Verhandlungstage.

Stuttgart/St. Georgen - Volksverhetzung wird den mutmaßlichen Betreibern des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals "Altermedia" am Oberlandesgericht Stuttgart vorgeworfen. 14 Verhandlungstage von Donnerstag bis in das nächste Jahr hinein hat der 5. Strafsenat für das Staatsschutzverfahren zunächst terminiert.

Zwei Angeklagten – darunter ein 28-Jähriger aus St. Georgen – wird zudem die Gründung und die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgehalten, um über "Altermedia" volksverhetzende Äußerungen zu verbreiten. Den anderen drei Angeklagten wird Mitgliedschaft darin vorgeworfen.

Die beiden Schlüsselfiguren, der 28-Jährige aus St. Georgen sowie eine 48-Jährige, sollen die Seite laut Anklage zusammen mit einem bis heute unbekannten Dritten seit spätestens Juni 2012 als Administratoren und Moderatoren betrieben haben. Sie waren im Januar 2016 festgenommen worden. Am selben Tag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Plattform verboten.

Laut Bundesanwaltschaft war "Altermedia" bis dahin eines der führenden rechtsextremistischen Internetportale im deutschsprachigen Raum gewesen. Ende Januar 2016 wurde die Internetseite abgeschaltet.