Ein Schild an einer Straße weist auf Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge hin. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Von Montag müssen auch sie ihre Autos stehen lassen, wenn sie nicht mindestens der Euro Norm 5 entsprechen - eigentlich.

Bislang waren die Anwohner in Stuttgart von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. Das ändert sich Anfang April. Ältere Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 5 enthalten, sind nun nicht mehr erlaubt - doch die Ausnahmeregelungen wurden jüngst noch ausgeweitet.

Warum gibt es überhaupt Diesel-Fahrverbote?

Baden-Württembergs Landeshauptstadt kämpft seit Jahren gegen hohe Schadstoffwerte. Verstärkt durch die Kessellage werden die EU-Grenzwerte immer wieder überschritten. Während die Belastung durch Feinstaub zuletzt dank zahlreicher Maßnahmen geringer wurde, lagen die Werte bei Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr an vielen Orten noch weit über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Weil hier keine anderen Maßnahmen griffen, haben das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Bundesverwaltungsgericht für Fahrverbote entschieden. Die Landeshauptstadt musste damit als erste deutsche Großstadt am 1. Januar Diesel-Fahrverbote für die gesamte Umweltzone einführen.

Für welche Fahrzeuge gilt das Diesel-Verbot?

Betroffen vom Fahrverbot sind alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Diesel mit der Abgasnorm ab Euro 5 sind von dem Verbot bislang noch ausgenommen. Mitte des Jahres will das Land überprüfen, ob ein Verbot auch für sie gelten muss. Derzeit bemüht sich Landesregierung, das zu verhindern. So sollen 40 zusätzliche Messstellen aufgestellt werden. Die grün-schwarze Koalition hofft dadurch, dass die Werte an der Messstelle am besonders belasteten Neckartor als Ausreißer identifiziert werden und diese dann nicht mehr maßgeblich für die Bewertung der Luftqualität im gesamten Stadtgebiet sind.

Gibt es Ausnahmen?

Ja - die Kriterien wurden jüngst sogar noch gelockert. Neben dem Lieferverkehr sind Handwerker und natürlich Krankenwagen, Polizei und Katastrophenschutz ausgenommen. Für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche können Ausnahmen beantragt werden. Auch Pendler im Schichtdienst dürfen sie beantragen, wenn sie keine Möglichkeit haben, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen. Seit kurzem dürfen Pendler außerdem Park-and-Ride-Anlagen außerhalb der Innenstadt anfahren, obwohl sie eigentlich in der Umweltzone liegen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr vorweisen können. Auch Eltern oder Großeltern, die Kinder zur Schule oder Kita bringen, können einen Antrag stellen. Die Genehmigung kostet zwischen 53 und 106 Euro - je nach Verwaltungsaufwand.

Wie sind die Chancen auf eine solche Ausnahmegenehmigung?

Knapp 10.000 Ausnahmegenehmigungen wurden bislang beantragt - etwa 3800 wurden abgelehnt und etwas mehr erteilt. Wurde ein Antrag abgelehnt, kann man erneut um Prüfung bitten. Liegt bereits ein Bescheid vor, kann Widerspruch eingelegt werden. Lehnt die Stadt den Antrag weiter ab, können Autofahrer noch beim Regierungspräsidium vorstellig werden.

Wer kontrolliert das Fahrverbot?

In der klassischen Aufteilung ist die Polizei für den rollenden Verkehr zuständig, die Stadt für parkende Autos. Es gibt aber keine Extra-Kontrollen. Wer zu schnell fährt oder anderweitig auffällt, bei dem wird auch gleich die Zulassung und damit die Abgasnorm kontrolliert. In der Umweltzone stehende Fahrzeuge werden von städtischen Mitarbeitern überprüft, aber auch nur dann, wenn sie durch eine Diesel-Kennzeichnung am Kofferraum auffallen - oder wenn sie falsch geparkt sind und ohnehin ein Bußgeldverfahren läuft. Eine Plakette oder ein anderes Kennzeichen gibt es nicht.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Sünder eine Rechnung in Höhe von 108,50 Euro - aber es gibt keinen Punkteeintrag im Register in Flensburg.

Ist der öffentliche Nahverkehr dafür jetzt günstiger geworden?

Tatsächlich hat der Verkehrsverbund Stuttgart zum 1. April eine Tarifreform beschlossen. Die Preise ändern sich zwar nicht. Es gibt aber weniger Zonen - für viele Fahrgäste wird es dadurch deutlich günstiger. Beispielsweise fällt das Stuttgarter Stadtgebiet nun unter eine Zone. Mit dem günstigsten Ticket kann nun vom Stadtrand in die Innenstadt fahren. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Preis gleich bleibt.