Zum dritten Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“ hat die Polizeigewerkschaft GdP eine Diskussion über den Einsatz von Wasserwerfern gefordert: Es würden zwar Beamte bestraft, die Wasserwerfer führen, nicht aber diejenigen, die für den Einsatz verantwortlich seien. Foto: dpa

Zum dritten Jahrestag des Schwarzen Donnerstags hat die Polizeigewerkschaft GdP eine Diskussion über den Einsatz von Wasserwerfern gefordert: Es würden zwar Beamte bestraft, die Wasserwerfer führen, nicht aber diejenigen, die für den Einsatz verantwortlich seien.

Stuttgart - Zum dritten Jahrestag des „Schwarzen Donnerstags“ hat die Polizeigewerkschaft GdP eine Diskussion über den Einsatz von Wasserwerfern gefordert. Es würden zwar Beamte bestraft, die Wasserwerfer führen, nicht aber diejenigen, die für den Einsatz verantwortlich seien, sagte Gewerkschafts-Landesvize Hans-Jürgen Kirstein der „Stuttgarter Zeitung“. Darüber gebe es bei der Polizei großen Unmut. Bei dem ungewöhnlich harten Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 wurden rund 100 Menschen verletzt, darunter auch Polizisten.

„Die Kollegen überlegen sich, ob sie noch in einen Wasserwerfer steigen sollen“, sagte Kirstein. Sie machten sich Sorgen, für die Ausführung eines Einsatzbefehls bestraft zu werden. „Es ist zu klären, wie Wasserwerfer eingestuft sind, ob als sanfteres oder härteres Einsatzmittel als Schlagstöcke“, forderte Kirstein.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) sagte der Zeitung, es sei nicht möglich, auf Wasserwerfer zu verzichten. „Der Wasserwerfer ist das einzige Distanzmittel, über das die Polizei verfügt, das auf größere Entfernung eingesetzt werden kann.“ Er lasse unterschiedliche Einsatzformen zu, damit angemessen auf die jeweilige Entwicklung der Lage reagiert werden könne.