Starke Schäden hat der Sturm vom 24. August auch in Bisingen angerichtet. Unsere Aufnahme entstand kurz danach in der Nähe des Bisinger Schützenhauses. Foto: Gern

Hunderte Privatwaldbesitzer sind zur Info-Veranstaltung des Forstamts in die Hohenzollernhalle gekommen. Die Förster raten, lieber die Profis arbeiten zu lassen. Das hat einen einfachen Grund.

Der starke Gewittersturm am 24. August hat vor allem im nördlichen Zollernalbkreis schwere Schäden angerichtet. Davon sind auch Privatwaldbesitzer betroffen, die das Forstamt des Landkreises zur Info-Veranstaltung in die Hohenzollernhalle in Bisingen einlud. Hunderte Besucher verfolgten, was die Experten des Landratsamts zu sagen hatten. Wir fassen die Veranstaltung mit Fragen und Antworten zusammen:

Wie gehen die Aufräumarbeiten voran? Bisingens Revierförster André Konzelmann berichtete, dass inzwischen nahezu alle Wege freigeräumt sind. Im zweiten Schritt gehe es darum, sich einen Überblick zu verschaffen, bevor der Wald stückweise aufgeräumt wird. Eine ganze Reihe von Schäden listete Konzelmann auf: 10 Prozent der betroffenen Bäume warf der Sturm um, 20 Prozent sind gebrochen und 70 Prozent sind angeschoben – sie stehen schräg im Wald, richten sich nicht mehr auf und stellen insbesondere bei Schneefall eine erhebliche Gefahr dar.

Sturmschäden vom 24. August beim Bisinger Schützenhaus Foto: Gern

Können Privatwaldbesitzer ihre Grundstücke selbst aufräumen? Ja, das ist möglich. Das „große Aber“ dabei erklärte Dietmar Reineke, Revierförster für Balingen: „Die Aufarbeitung von Stürmen ist mit das Gefährlichste, womit die Forstwirtschaft zu tun hat.“ Nicht jeder Waldbesitzer sei in der Lage Gefahren zu erkennen. Unfälle endeten sehr schnell tödlich, zumal viele Grundstücke abgeschieden liegen – da muss der Rettungsdienst erstmal hin finden. Er riet den Privatwaldbesitzern in der Hohenzollernhalle deshalb ab, den Wald selbst aufzuräumen. Stattdessen müssten da „Profis mit Vollernter“ ran.

Sind die Privatwaldbesitzer verpflichtet, ihr Grundstück aufzuräumen? Ja, sind sie. Hinz kommt laut Forstgesetz die Pflicht, durch Sturm freigeschlagene Flächen innerhalb von drei Jahren wieder zu bewalden, berichtete Forstamtsleiter Christian Beck. Von den beschädigten Bäume kann eine erhebliche Gefahr ausgehen, zum Beispiel bei Schneebruch und durch herabfallende Äste. Auch die Verbreitung des Borkenkäfers wird durchs Aufräumen eingedämmt.

Können die Besitzer trotzdem einfach alles liegen lassen? Nein, erklärt Beck auf Nachfrage. Privatwaldbesitzer kommen nicht darum herum, ihre Grundstücke aufzuräumen. Tun sie das nicht, kann die Forstverwaltung Sanktionsmaßnahmen verhängen. Dies könnte zum Beispiel ein Bußgeld sein.

Zahlreiche Besucher sind zur Info-Veranstaltung des Forstamts in die Hohenzollernhalle nach Bisingen gekommen. Foto: Kauffmann/Alexander Kauffmann

Was können Privatwaldbesitzer tun? Das Forstamt rät ihnen davon ab, ihre Grundstücke selbst aufzuräumen und bietet den Waldbesitzern deshalb an, die Aufräumarbeiten stellvertretend für sie zu organisieren. Dabei soll, der Sicherheit wegen, schweres Gerät zum Einsatz kommen. Beck: „Das Forstamt koordiniert und priorisiert.“ Und weiter: „Nicht jeder kann der Erste sein“ (siehe Info). Vorerst nicht bearbeitet werden Einzelwürfe mit bis zu zehn umgeworfenen Bäumen.

Was kostet die Tätigkeit des Forstamts für die Waldbesitzer? Kosten fallen pro Stunde für den Einsatz des Revierförsters auf einem Grundstück an, für den Verkauf des Holzes und für die Firma, die das Holz bearbeitet und abtransportiert. Das Forstamt vermittelt zwischen Unternehmen und Besitzern den Kontakt – den Preis müssen sie gleichwohl unter sich ausmachen.

Müssen die Privatwaldbesitzer drauf legen? Je nach Sortiment können mit dem Holzverkauf 30 Euro bis 75 Euro pro Festmeter erzielt werden, berichtete Christian Wolf von der Holzverkaufsstelle. Wolf weiter: „Eine schwarze Null ist auf jeden Fall denkbar.“ Gemeinden im Zollernalbkreis, die nicht betroffen sind, halten sich mit dem Einschlag solidarischerweise zurück (siehe Info).

Was passiert mit Holz, das völlig unbrauchbar geworden ist? Das unbrauchbare Holz, das zu stark zersplittert ist, geht in die „thermische Verwertung“, wird also zu Holzpellets oder für Holzschnitzelkraftwerke verwendet. Privatwaldbesitzer könnten das unbrauchbare Holz aber auch für den Ofen nutzen oder einzelne Äste im Wald liegen lassen.

Christian Beck, Leiter des Forstamts, stand den Besuchern Rede und Antwort. Foto: Kauffmann

Können Bäume trennscharf nach Grundstücken geordnet werden? Nein. Eine klare Trennung der Bäume ist bei den Aufräumarbeiten nicht möglich. Das Forstamt halte sich so weit möglich an die Grenzen der Flurstücke.

Kann man vom Sturm beschädigte Grundstücke verkaufen? Christian Beck meinte, dass dies generell möglich wäre und verwies auf die Gemeinde Bisingen, die bereits in der Vergangenheit Interesse am Ankauf von Waldparzellen zeigte.

Was passiert, wenn man der Baum des Nachbars auf das eigene Grundstück fiel? Nein, einfach bearbeiten kann man solche Bäume nicht, denn dafür ist der Eigentümer zuständig, dem das Grundstück, von dem der Baum umgefallen ist, gehört. Diesen müsste der Nachbar zunächst schriftlich hinweisen mit Frist. Erst, nachdem die Aufforderungen und Fristen ergebnislos blieben, könnte man selbst Hand anlegen. Am Ende ist wohl ein gutes Verhältnis zum Nachbar am wichtigsten.

Sturm nimmt 100 000 Festmeter Holz

Sturmholz
 Vorneweg: Der Sturm am 24. August ist nicht der einzige, der dieses Jahr schon wütete. Zuvor schlugen Stürme am 21. Juni und am 11. Juli in den Bereichen Meßstetten, Rangendingen und Haigerloch zu. Angefallen sind nach Angaben des Forstamts dabei insgesamt rund 100 000 Festmeter Schadholz. Der Sturm am 24. August betrifft insbesondere die Bereiche Engstlatt, Heselwangen, Frommern, Bisingen, Hechingen, Jungingen und Salmendingen.

Förderung
Für die Aufarbeitung der Sturmschäden gibt es mehrere Fördermöglichkeiten. Gefördert wird zum Beispiel die Wiederaufforstung. Weitere Infos hierzu erteilt das Forstamt unter sturm@zollernalbkreis.de

Preise
Bei der Veranstaltung in Bisingen schätzten die Vertreter des Forstamts diese Kosten für die Privatwaldbesitzer: 25 Euro bis 35 Euro pro Festmeter als Unternehmerkosten; der Revierleiter wird nach Stunden bezahlt; die Holzverkaufsstelle verlangt 2 Euro pro Festmeter. Klargestellt wurde, dass dies die aktuell geschätzten Preise sind, die in einigen Monaten schon ganz anders aussehen könnten.

Kontakt
 Privatwaldbesitzer, die eine Zusammenarbeit mit dem Forstamt signalisieren wollen, wenden sich an sturm@zollernalbkreis.de