Ein 23-Jähriger muss sich ab Donnerstag, 11. Mai, vor dem Landgericht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Foto: Goltz

Ein 23-jähriger Mann muss sich ab 11. Mai vor dem Landgericht verantworten: Er soll bei einem Streit seinen Kontrahenten in Kehl zu Boden gestoßen haben, der sich dabei so schwer verletzte, dass er starb.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen den 23-jährigen in Frankreich wohnhaften Mann wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, einen Bekannten Ende September in Kehl vor einem Lokal – im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung – angegangen und anschließend zu Boden geworfen zu haben.

Kontrahent schlägt ungebremst auf dem Boden auf

Dabei sei der später Gestorbene ungebremst auf den Boden aufgeschlagen. So zog er sich eine Fraktur am Hinterkopf sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und inoperable Einblutungen zu. Obwohl der Verletzte zunächst sein Bewusstsein wiedererlangte, fiel er kurze Zeit später ins Koma und starb an den Folgender Verletzungen wenige Tage nach der Tat.

Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Angeschuldigte den Tod des Geschädigten zum Zeitpunkt des Angriffs wollte oder damit rechnete, lautet die Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Totschlag.

Landgericht verhandelt ab dem 11. Mai

Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht dem 23-Jährigen eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Er befindet sich nach seiner Auslieferung aus Bulgarien seit Weihnachten in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg beginnt am Donnerstag, 11. Mai.