Schussfallen gegen diese kleinen Wühlmäuse, sind frei verkäuflich und dürfen überall angewandt werden. (Symbolfoto) Foto: Tatyana Kazakova / Pixabay

Nach Unglück wird viel diskutiert. Kauf und Nutzung ab 18 Jahren vollkommen legal.

Straßberg - Ein siebenjähriger Junge hat sich am Dienstag schwer an der Hand verletzt, nachdem er eine Wühlmaus-Schussfalle fand. Nun wird im Netz viel diskutiert: Sind diese Schussfallen überhaupt erlaubt? Wer ist verantwortlich für den tragischen Unfall und wie hat der "Jäger" die Falle zu sichern?  

Thomas Kalmbach, Pressesprecher der Polizei, erklärt, was bei diesen Schussfallen zu beachten ist: Die Fallen seien frei verkäuflich und in fast jedem Fachgeschäft oder Gartencenter zu bekommen. Da es sich bei den Fallen jedoch um "Schusswaffen" handelt, gibt es eine Altersbegrenzung, die vorschreibt, dass Käufer mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Wer die Falle besitzt, kann diese auf seinem Grundstück aufbauen, ohne diese speziell kennzeichnen zu müssen.

Nach dem Kauf wird die Falle in der Erde vergraben - direkt im Gang der Wühlmaus. Sollte eines der Nagetiere die Falle berühren, entzündet sich eine Platzpatrone, die das Tier durch die Druckwelle tötet. Oberirdisch ist bei richtiger Installation nur noch eine Sicherung zu sehen, die dem Fallensteller zeigt, ob die Falle ausgelöst hat. Kalmbach erklärt außerdem, dass die Fallen eine Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt brauchen und somit auch vorab geprüft werden.

Wer im Fall des verletzten Jungen in Straßberg die Verantwortung trägt, müsse laut Kalmbach noch geklärt werden. "Es ist der verantwortlich, der etwas falsch macht". In Bezug hierauf laufen noch die Ermittlungen der Polizei.