Das Stockacher Narrengericht zitiert Heiner Geissler in diesem Jahr vor seine Schranken. Warum ausgerechnet ihn? Bei dieser Frage bleiben die närrischen Richter vage.

Stockach - Der S-21-Schlichter Heiner Geißler muss sich in diesem Jahr vor dem Stockacher Narrengericht verantworten. Das entschieden die närrischen Richter auf ihrer traditionellen Dreikönigssitzung am Sonntagabend in Stockach (Kreis Konstanz). So richtig viel scheinen ihm die närrischen Richter allerdings nicht vorzuwerfen zu haben: Geißler sei seit Ende der 90er Jahre ein gefragter Schlichter, hieß es. „Vielleicht wurde er gerade aufgrund seiner Erfahrung als Schlichter in das widerspenstige badische Städtchen Stockach zitiert, und die Ladung vor das Narrengericht ist nur als Alibi vorgeschoben.“

Strittige Themen gebe es jedenfalls zu Hauf: „Er könnte so den Streit um die Wiedereinführung des alten Autokennzeichen STO schlichten“, teilten die Narren mit. „Oder er könnte sprichwörtlich gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen, indem er Verkehrsminister Ramsauer in Sachen Fluglärmabkommen und Straßenausbau B31 zum richtigen Durchblick verhilft.“ Das Gericht will am 7. Februar entscheiden, ob es zu einer Verhandlung gegen Geißler oder zu einer weiteren öffentlichen Schlichtung à la „Stockach 21 Plus“ kommen wird.

Die Gerichtsverhandlung findet am „Schmotzigen Dunschtig“ statt

Die Gerichtsverhandlung des Stockacher Narrengerichts gehört zu den Höhepunkten der schwäbisch-alemannischen Fastnacht in Baden-Württemberg. Sie findet stets am „Schmotzigen Dunschtig“ statt, dem Donnerstag vor Aschermittwoch. Bei einer Verurteilung durch das „Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken“ droht eine Strafe, die in Eimern Wein gemessen wird. Dabei fasst jeder Eimer 60 Liter. Der Rebensaft muss an die Narrenrichter geliefert werden.

„Das hohe grobgünstige Narrengericht zu Stocken“ geht zurück auf den Hofnarren Hans Kuony des Habsburger Herzogs Leopold I. Als Dank für gute Ratschläge erhielt Kuony 1351 das Privileg, jedes Jahr ein Narrengericht abhalten zu dürfen. Auf der Anklagebank saßen seit den 60er Jahren unter anderem Franz Josef Strauß, Hans-Dietrich Genscher, Joschka Fischer, Guido Westerwelle und Angela Merkel. Im vergangenen Jahr wurde Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) zu einer Strafe von zwei Eimern Wein verdonnert.