Die ehemaligen Halter eines Kangals sitzen getrennt durch den Anwalt des Mannes, Jens Meßow, im Gerichtssaal des Amtsgerichts. Foto: Warnack

Amtsgericht befasst sich mit Kangal-Angriff von Frohnstetten. Angeklagte mit Haltung überfordert?

Sigmaringen - Die alte Dame hat keine Chance. Im Mai 2017 wird sie – so schildert es der Staatsanwalt – in Frohnstetten, einem Ortsteil der Gemeinde Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen), von einem Hund der Rasse Kangal angefallen. Das Tier reißt sie zu Boden, beißt ihr mehrfach in Kopf und Hals. Zwar ist schnell ein Notarzt da. Doch der kann sich erst um die Frau kümmern, als der aggressive Hund von ihr ablässt. Die Seniorin stirbt an ihren schweren Verletzungen.

Vor dem Amtsgericht Sigmaringen müssen sich seit Dienstag die Besitzer des Tieres – eine 44-Jährige und der 48-jährige, von ihr getrennt lebende Ehemann – verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung vor (Az.: 5 Ls 11 Js  4710/17).

Die tödliche Attacke des Hundes ist eine von vielen, die regelmäßig für Entsetzen sorgen. Zuletzt biss in diesem Frühjahr der Kampfhundmischling Chico in Hannover seine 52 Jahre alte Besitzerin und deren 27 Jahre alten Sohn tot. Ebenfalls im April tötete ein Mischlingshund einen sieben Monate alten Jungen in Hessen mit einem Biss in den Kopf. In München fiel erst kürzlich ein Rottweiler mehrere Passanten an.

Witwer plädiert für Hundeführerschein: "Sonst gibt es für alles Vorschriften"

Angesichts solcher Vorfälle kommt die Frage nach strengeren Vorschriften bei der Hundehaltung auf. Der Ehemann der getöteten 72-Jährigen – der beim Prozess in Sigmaringen als Nebenkläger auftritt – spricht sich in der Verhandlungspause für einen Hundeführerschein aus. "Der Tod meiner Frau war sinnlos und grausam", sagt er. Er verstehe nicht, warum die Haltung von Hunden nicht besser geregelt sei. "Sonst gibt es für alles Vorschriften."

Der Verband für das Deutsche Hundewesen lehnt einen verbindlichen Führerschein dagegen ab. "Wir wollen Halter, die sachkundig sind. Das sollte auf freiwilliger Basis gefördert werden", sagt die Abteilungsleiterin für gesetzliche Vorgaben, Birgit Büttner. Sonst sei zu befürchten, dass beispielsweise Senioren, die einer entsprechenden Prüfung nicht mehr gewachsen seien, keine Hunde halten dürften. Zudem hänge die Gefährlichkeit von Hunden nicht von der Rasse ab, sondern von Haltung, Zucht und Sozialisierung.

Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass strafrechtlich relevante Vorfälle mit Hunden in Baden-Württemberg seit Jahren offenbar zunehmen. 2017 wurden demnach 1433 Menschen von Hunden verletzt – ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Wert von 2013, als 1189 Opfer gezählt wurden. Bundesweit werden Vorfälle mit Hunden nach Angaben des Bundeskriminalamtes nicht erfasst.

In Sigmaringen muss das Amtsgericht unter anderem bewerten, ob die Besitzer den Kangal und ihre anderen Tiere artgerecht hielten. Nach Ansicht des Staatsanwalts war das nicht der Fall. Der Hof habe nicht genug Platz geboten. Zudem sei der Kangal am Tag der Attacke mit einem Halsband angekettet gewesen, das zu abgenutzt war, um das Tier wirklich zu halten. Die Folge: Der Hund riss sich los und ging unvermittelt auf die alte Frau los, die auf einem Fußweg neben dem Grundstück spazieren ging. Das Tier wurde am Ende von der Polizei erschossen.

Ermittler finden vermüllten Haushalt vor

Ermittler zeichnen vor Gericht das Bild eines verwahrlosten Zuhauses, in dem die 44-Jährige offenbar mit der Haltung ihrer Tiere überfordert war. Er habe einen vermüllten und verkoteten Haushalt vorgefunden, sagt der Kriminalhauptkommissar – "unvorstellbar für uns". Bis zu 20 Katzen soll die Frau gehalten haben, zudem neben dem aggressiven Hund noch einen weiteren Kangal und einen Mischlingshund.

Diese Hunde seien am Tag der Attacke jedoch im Haus untergebracht gewesen. Die 44-Jährige hatte das Haus am Tag des Angriffs am Morgen verlassen und war erst am späten Abend wieder zurückgekommen – die Tiere blieben allein. Ihr Ehemann hatte ihr die Hunde nach eigenen Angaben zuvor überlassen, er selbst lebte nicht auf dem Grundstück.

Vor Gericht lassen die beiden Angeklagten ihre Anwälte immer wieder betonen, dass sie nicht davon ausgegangen seien, dass die Hunde zu so einer Attacke fähig gewesen seien. Zudem entschuldigen sie sich bei den Hinterbliebenen. Für den Ehemann des Opfers ein schwacher Trost: "Ich bin nicht der richtige Adressat für eine Entschuldigung. Sie müssten sich eigentlich bei meiner Frau entschuldigen", sagt der alte Herr, der seine Tränen nur mit Mühe zurückhalten kann.

Info: Zahlen & Fakten zu Kampfhunden

Keine Regelung

Das baden-württembergische Innenministerium sieht keinen Grund für strengere Vorschriften. In dem auch als Kampfhundeverordnung bezeichneten Papier stehen in Baden-Württemberg in Abstufung mehrere Hunderassen, die als gefährlich gelten oder gelten können – Kangals werden nicht darauf geführt. Von Bundesland zu Bundesland stehen zum Teil unterschiedliche Hunderassen auf solchen Listen. Bei Versuchen für eine bundesweit einheitliche Regelung gab es nach Angaben des Innenministeriums bisher keine Verständigung.

Vorfall in Karlsruhe

Ein Hund hat Anfang Mai in Karlsruhe eine Frau und deren Hund verletzt. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, war die 77-Jährige spazieren gegangen, als das nicht angeleinte Tier ihren Hund angriff. Die Seniorin wurde dabei in den Daumen gebissen.