Im Hechinger Berufungsverfahren um eine tödliche Hundeattacke haben die Verteidiger Freisprüche für das angeklagte Ehepaar gefordert. Foto: Zahner

Berufungsverfahren vor Hechinger Landgericht: Halter konnten Anfang Anfall laut Verteidigung nicht vorhersehen.

Hechingen - Im Hechinger Berufungsverfahren um eine tödliche Hundeattacke haben die Verteidiger Freisprüche für das angeklagte Ehepaar gefordert.

Nach Ansicht der Anwälte hätten die beiden Halter nicht vorhersehen können, dass das Halsband ihres Hundes reißen und dieser einen Menschen anfallen würde. Dies erklärten die Verteidiger am Mittwoch vor dem Landgericht Hechingen (Zollernalbkreis).

Das Tier der Rasse Kangal hatte im Mai 2017 in Stetten am kalten Markt (Kreis Sigmaringen) eine 72 Jahre alte Frau angegriffen und totgebissen. Das Amtsgericht Sigmaringen hatte die Besitzer in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt.