Auf diesem Weg ist die 72-Jährige von einem anatolischen Hirtenhund der Rasse Kangal totgebissen worden. Foto: Zahner

Oberlandesgericht Stuttgart verwirft Revision gegen Entscheidung des Landgerichts Hechingen. Mit Video

Stetten  a.  k.  M./Hechingen - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das Urteil des Landgerichts Hechingen gegen ein Ehepaar wegen fahrlässiger Tötung bestätigt und die Revision verworfen. Der Kangalrüde des Paares hatte am 30. Mai 2017 in Frohnstetten eine 72 Jahre alte Frau zu Tode gebissen.

Das Amtsgericht Sigmaringen hatte den Ehemann im Juli 2018 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung beider Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte ihre dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen und neben dem vom Amtsgericht angeordneten Hundehaltungs- auch ein Betreuungsverbot für gefährliche Hunde ausgesprochen. Der Kangalrüde war von dem ungenügend gesicherten Grundstück in Frohnstetten über den Zaun gesprungen, auf die Straße gerannt, hatte die 72-Jährige Frau angegriffen und mit Bissen an Kopf und Hals tödlich verletzt. Wie Ermittlungen ergaben, hatte der 57 Kilo schwere Hund zuvor sein Halsband zerrissen, mit dem er angekettet war. Die Polizei erschoss das Tier mit Hilfe eines Jägers.

Die Frau hatte drei Hunde und 20 Katzen auf ihrem Grundstück und im verwahrlosten Haus gehalten. Sie sei im Ort als "die Katzenfrau" bezeichnet worden, berichteten Zeugen. Am Tag des Angriffs habe die Frau morgens das Haus verlassen, so dass die Tiere allein geblieben seien. Sie sei erst am Abend zurückgekehrt.

Unser Video aus den Tagen nach dem Unglück:

Info: Hunderasse Kangal

Kangals kommen ursprünglich aus der Türkei. Nach Darstellung des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) sind die Tiere vor allem Herdenschutzhunde, das heißt, sie sollen zum Beispiel Schafe vor Wölfen schützen. In Deutschland ist die Rasse laut einer Sprecherin des VDH schon recht verbreitet. Durch das vermehrte Vorkommen von Wölfen in Deutschland könnte ihre Zahl möglicherweise noch steigen. Die großen Hunde mit oft hellem Fell und dunkler Schnauze seien vom Charakter her sehr selbstständig. Sie gelten aber auch als ruhig und unaufgeregt.

Gefährlich seien sie grundsätzlich nicht; nötig sei aber genügend Vorwissen, um sie gut halten und auch sozialisieren zu können, hieß es. Dagegen stufen zwei Bundesländer - Hamburg und Hessen - den Kangal und auch Kreuzungen als gefährlich ein.

So heißt es beispielsweise im Hamburger Hundegesetz, die Gefährlichkeit werde vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen werde, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweise. In Hessen dürfen gefährliche Hunde nur gehalten werden, wenn Besitzer eine Erlaubnis der Behörden haben.