Ein dritter Angeklagter steht am Mittwoch wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Foto: dpa

Arbeit belastet die Verfahrensbeteiligten. Dritter Angeklagter vor Gericht.

Freiburg - Ein dritter Angeklagter steht am Mittwoch wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Die Vergewaltigungen des Neunjährigen aus Staufen übersteigen jegliche Vorstellungskraft. Bald sitzen die Mutter und ihr Lebensgefährte auf der Anklagebank.

Entsetzen auf den Gesichtern der Justizbeamten

In manchen Momenten spürt man, wie sehr diese Arbeit die Verfahrensbeteiligten belastet: Wenn zum Beispiel hinter verschlossenen Türen die Videobeweise angeschaut werden, auf denen zu sehen ist, wie die erwachsenen Angeklagten den neunjährigen Jungen aus Staufen (Kreis-Breisgau-Hochschwarzwald) vergewaltigen.

Wenn man als Reporter anschließend wieder in den Verhandlungssaal eingelassen wird, kann man das Entsetzen auf den Gesichtern der Justizbeamten sehen. Sie müssen, selbst wenn sie die  Beweismittel nicht anschauen, unfreiwillige Ohrenzeugen der abscheulichen Verbrechen werden, da sie ja auch in den nichtöffentlichen Verhandlungsteilen im Gerichtssaal aufpassen müssen, dass der Angeklagte nicht zu türmen versucht.

Das Entsetzen über die  Missbrauchsdelikte, die der neunjährige Junge teils mit Beteiligung, immer aber mit dem Wissen seiner 48 Jahre alten Mutter (Berrin T.) über sich hat ergehen lassen müssen, ist aber auch unüberhörbar, wenn Staatsanwältin Nikola Novak ihre Anklageschriften mit den detaillierten Schilderungen der Taten verliest und ihr dabei immer wieder fast die Stimme wegbleibt.

Am Mittwoch wird sie wieder um Fassung ringen müssen, dann beginnt der Prozess gegen den dritten Angeklagten im Staufener Missbrauchsfall. Der 37 Jahre alte Schweizer sitzt seit Dezember 2017 in U-Haft. Er soll den Jungen zwischen Ende 2016 und dem Frühjahr 2017 dreimal vergewaltigt haben. Außerdem wird ihm der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos vorgeworfen.

Beweislast gegen Mann erdrückend

Wie schon in den ersten beiden Fällen, die bereits verhandelt wurden, ist die Beweislast gegen den Mann erdrückend, da es Videoaufzeichnungen seiner Taten gibt. Und wie die ersten beiden Angeklagten Markus K. (41) aus Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis), der als Mehrfachtäter zu zehn Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, und Knut S. (50), der als Ersttäter mit einer achtjährigen Haftstrafe davongekommen ist, erwartet wohl auch den dritten Angeklagten eine lange Zeit im Gefängnis.

Fünf Tage nach dem Prozess gegen den Schweizer wird am kommenden Montag auch das Verfahren gegen die Mutter des Jungen und ihren 39 Jahre alten Lebensgefährten, Christian L., beginnen: Der einschlägig vorbestrafte Mann hat bereits als Zeuge in den ersten beiden Prozessen ausgesagt und bestätigt, dass er die Zwangsprostitution des Kindes im Internet federführend organisiert hat.

Ihnen wirft die Anklage unter anderem besonders schwere Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangsprostitution und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor. Das Landeskriminalamt bezeichnete die Verbrechen als schwerwiegendsten Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs, den die Polizei im Südwesten je bearbeitet hat.