Nicht rechtzeitig zurückgeschnitten, können Hecken und Zweige Verkehrsschilder verdecken oder Fußgänger behindern. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Bepflanzung bei Bedarf zurückschneiden

St. Georgen. Die Stadtverwaltung erinnert an die Pflicht von Grundstückseigentümern oder Mietern, ihre Bepflanzung nicht über die Grundstücksgrenzen hinausragen zu lassen. Bäume und Hecken müssen so angelegt und unterhalten werden, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Viele Vorgärten haben sich seit dem Frühlingsbeginn in ein kleines grünes Paradies verwandelt, weil sie sorgsam gehegt, gepflegt und geschnitten werden.

Es gibt aber immer wieder Bepflanzungen, die über das übliche und erlaubte Maß hinaus wachsen, Zäune und Mauern überwinden und oftmals weit und gefährlich in den Straßenraum hineinragen. Dort verdecken sie nicht nur die freie Sicht auf wichtige Verkehrsschilder, Hausnummern und Einmündungen, sondern engen zudem die Gehwege erheblich ein. Dieser Zustand sorgt bei Verkehrsteilnehmern, Fußgängern oder auch den Rettungsdiensten und der Müllabfuhr teilweise für großen Ärger.

Entsprechend Grundstück pflegen

Die Stadtverwaltung bittet daher, Grundstücke in einem entsprechenden Maß zu pflegen und rechtzeitig zu stutzen.