Der 41-Jährige, der der Frau die Tasche entrissen haben soll, berief sich vor Gericht zunächst auf einen "Filmriss", verwickelte sich aber in Widersprüche, die ihn unglaubwürdig machten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mutmaßliche Täter vor Gericht. Handtaschenräuber finden nur Schirm vor. 86-Jährige leidet an Folgen.

St. Georgen/Konstanz - Im Oktober vergangenen Jahres wurde eine 86-Jährige beim Schaufensterbummel in St. Georgen Opfer eines Handtaschenraubes. Seit Dienstag müssen sich ein 45-Jähriger aus St. Georgen und ein 41-Jähriger aus dem Raum Frankfurt als mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Konstanz verantworten.

Die beiden Männer sollen an jenem Nachmittag reichlich dem Alkohol zugesprochen haben. Beide haben laut Aktenlage ein Alkoholproblem und zum Teil mehrere Therapieversuche hinter sich.

Nachdem sie an jenem Tag Geld an Spielautomaten verloren hatten, sollen sie versucht haben, einen Automaten aufzubrechen. Dem Gericht liegt hierzu eine Videoaufzeichnung vor. Danach soll der Jüngere die Idee gehabt haben, seine Frau anzurufen, damit sie ihm Geld bringe.

Der Ältere soll daraufhin auf eine Seniorin gedeutet haben, die gerade vor dem Schaufenster eines Ladens stand. "Da kann man auch etwas anderes machen", soll er gesagt haben. Der Jüngere soll sich aufgefordert gefühlt haben, der 86-Jährigen die Handtasche zu entreißen, während der Komplize sich etwa 20 Meter entfernt auf der anderen Straßenseite befand.

Die Frau stürzte schwer, als sie von hinten angegriffen wurde. Sie erlitt einen Schulterbruch und mehrere Schürfwunden im Gesicht. Noch heute ist sie aufgrund der Schulterverletzung für bestimmte Tätigkeiten auf fremde Hilfe angewiesen.

In der Tasche befand sich nur ein Regenschirm. Angestellte des Geschäfts, vor dem sie überfallen wurde, riefen die Polizei. Der 41-Jährige, der ihr die Tasche entrissen haben soll, berief sich vor Gericht zunächst auf einen "Filmriss", verwickelte sich aber in Widersprüche, die ihn unglaubwürdig machten.

Ob er die Tat gestanden hatte, war letztendlich dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht klar geworden. Der 45-Jährige, der den Kollegen zur Tat angestiftet haben soll, wies dies von sich. Plötzlich sei der andere mit der Handtasche der Seniorin angerannt gekommen und habe gerufen: "Die habe ich der Alten abgezogen!" In die Tasche habe er nicht geschaut. Ein Passant hatte jedoch beide fotografiert, als sie dies einer Seitenstraße taten. Das Gericht wird nun weitere Zeugen befragen, der Prozess wird fortgesetzt.