Ein neuer Heizkessel kann weiter reichende Folgen haben. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder Bote

Umweltschutz: Einbau einer neuen Heizung verlangt Ausgleich / Energieberatung kann Geld sparen

St. Georgen. Wie sinnvoll es sein kann, einen Energieberater einzuschalten, erfuhren zwei Ehepaare. Eigentlich ging es "nur" um einen Energie-Ausweis, der für einen Hausverkauf vorgeschrieben ist. Die Beratung weitete sich aber etwas aus, zumal Baden-Württemberg verschärfte Vorschriften hat.

Das Haus war per Handschlag bereits verkauft, als die Heizung selbstsame Geräusche von sich gab. Ein Servicemann machte schon bald wenig Hoffnung auf eine sinnvolle Reparatur. Schließlich entschlossen sich die betroffenen Parteien zum Einbau eines neuen Kessels. Nicht schlecht staunten sie, als sie erfuhren, dafür müssten sie jetzt möglicherweise auf das zehn Prozent teurere Biogas als Heizmittel umsteigen.

Der Gesetzgeber zieht immer mehr bei seinen Umweltvorschriften an. Bei einem Besitzerwechsel muss in einem Haus, das älter als 30 Jahre ist, grundsätzlich die Heizung gewechselt werden. Der Kaminfeger dient dabei dem Gesetzgeber als verlängerter Arm.

Bei einer neuen Heizung gilt es zudem grundsätzlich, eine Dämmung der Keller- und Dachbodendämmung nachzuweisen. Ist der Speicher nicht begehbar, wird sogar eine komplette Dachdämmung verlangt. 24 Monate Zeit bleibt, um die Auflagen zu erfüllen.

Innerhalb von 18 Monaten nach Heinzungswechsel muss grundsätzlich nachgewiesen werden, dass 15 Prozent erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Dabei gibt es zahlreiche Anrechnungsmöglichkeiten. Ohne Energieberater kommt Otto Normalverbraucher aber nicht so ohne weiteres drauf. Beim Gebäude am Winterberg zeigte sich, dass keine weiteren umweltschonende Maßnahmen erforderlich sind.

Dies und weiteres mehr wusste der Experte sehr anschaulich zu vermitteln. Er bemerkte zudem, die neue Heizung müsse sich deutlich auf den Verbauch auswirken, der 20 Prozent niedriger liegen sollte. Andernfalls sei die Einstellung nicht richtig.

Beim Thema Energieausweis stellte sich schnall heraus, das nur ein Verbrauchsausweis notwendig ist. Mehrere wärmedämmende Maßnahmen seit der Baugeneh- migung im Jahre 1960 waren erfolgt. Dieser "kleinere" Ausweis richtet sich nach dem Verbrauch mehrerer Jahre. Dabei wird auch das Klima berücksichtigt. Schließlich kommt ein durchschnittlicher Verbrauchswert heraus, der durch entsprechendes Heizverhalten sehr weit auseinander liegen kann.

Ausweise dieser Art können auch übers Internet ausgestellt werden. Hier ist allerdings Vorsicht geraten. Die Ausweise werden registriert und nicht alle Anbieter haben eine Zulassung.

Aufwendiger ist der bedarfsorientierte "große Bruder". Hier erfolgt anhand der Baupläne eine genau Berechung für den theoretischen Verbrauch bei 19 Grad Celsius. Dabei werden alle beheizbaren Flächen einberechnet. Er lässt also einen echten Vergleich verschiedener Objekt zu.

Energieausweise sind nicht nur beim Hausverkauf erforderlich. Sie müssen auch bei Vermietungen vorliegen und gelten für zehn Jahre. Vor baulichen Veränderungen empfiehlt sich auf jeden Fall das Hinzuziehen eines Energieberaters. Dieser hilft nicht nur, die gesetzlichen Bestimmung einzuhalten. Dieser kennt sich auch im Gesetzes- und Förderdschungel bestens aus und weiß, wofür es alles Zuschüsse gibt.