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Diskussion um nachträgliche Genehmigungen

Zum wiederholten Male bekam der Technische Ausschuss in der Sitzung eine Genehmigung eines bereits verwirklichten Bauvorhabens auf den Tisch. Die Entscheidung, ob dem Antrag nachträglich stattgegeben wird, entwickelte sich zur Gretchenfrage.

St. Georgen. Die meisten privaten Bauanfragen, über die der Technische Ausschuss in seinen Sitzungen abstimmt, sind schnell abgehandelt. Meist geht es um kleine Befreiungen, keine großen Probleme, die aber der Klärung bedürfen.

In letzter Zeit häufen sich allerdings die Fälle, in denen Vorhaben dem Ausschuss vorgelegt werden, die bereits abgeschlossen sind oder sich im Bau befinden – ein Umstand, der im Rathaus nun zu einer kleinen Grundsatzdiskussion führte. Wie verfährt die Stadt bei nachträglichen Genehmigungen? Wird dem Bauherren mit der Absage ein Denkzettel verpasst? Oder drückt man lieber ein Auge zu?

"Wir genehmigen mittlerweile mehr nachträglich, als Bauvorhaben eingereicht werden", kritisierte Klaus Lauble, Ortsvorsteher von Peterzell. "Irgendwo bin ich der Meinung: bis hier und nicht weiter." Von der Reihenfolge werde der Ausschuss einfach übergangen.

Eine Meinung, die durchaus auch andere Anwesende teilten. Auf Nachfrage von Wilhelm Müller (CDU) erklärte Stadtbaumeister Alexander Tröndle, dass die Genehmigung im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht erteilt worden wäre.

Verhältnismäßigkeit spielt eine Rolle

Konkret handelt es sich dabei um einen Bauantrag zum Anbau eines neuen Schuppens mit Terrasse in der Straße "Am Sommerrain". "Es wäre schon sinnvoll gewesen, wäre es vorher genehmigt worden", urteilte Gerhard Jäckle (FW).

Angesichts des bereits weit vorangeschrittenen Baus erinnerte Tröndle daran, die möglichen Folgen nicht aus den Augen zu verlieren: Denn eine Absage bedeutet für den Bauherren, dass er zurückbauen muss. Er halte die Strafen für das Missachten persönlich "vielleicht zu gering", allerdings: "Man muss hier die Verhältnismäßigkeit betrachten." Bürgermeister-Stellvertreter Joachim Kleiner stimmte ihm zu: "Ein Rückbau wäre heftig."

Obwohl der Ausschuss schlussendlich bei zwei Enthaltungen sein Einvernehmen erteilte, bleibt die Frage: Steigt in St. Georgen die Zahl der "Schwarzbauten"?

Beim zuständigen Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis verneint man diese Frage. "Aus der Verwaltungspraxis heraus können wir mitteilen, dass sich die Anzahl der Beanstandungen bei Bauvorhaben in St. Georgen nicht gegenüber den Fällen in den weiteren Kommunen unterscheidet, für die das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zuständige Baurechtsbehörde ist", sagt Pressesprecherin Heike Frank. Zahlen zu beanstandeten Bauvorhaben liegen allerdings nicht vor, da eine solche Statistik nicht geführt werde.

Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt Stadtbaumeister Tröndle die Einschätzung des Landratsamts: "Ich würde sagen, es ist nicht gravierender als andernorts." Man merke dennoch eine Zunahme von Bauten, die vorab nicht genehmigt wurden. "Es ist aber nicht so, dass wir hier von einem Problem sprechen."

Auch im Bauamt habe man sich die Frage gestellt, inwieweit von Vorsatz ausgegangen werden kann. "Man kann den Leuten, die mit dem Thema Baurecht nichts am Hut haben und vielleicht auch keinen Architekten beauftragt haben, nicht unterstellen, dass das mutwillig passiert ist", so Tröndles Einschätzung. "Oft fehlt einfach das Gespür dafür, dass man vorab beim Rathaus nachfragt." Einen Vorsatz würde er nur jenen unterstellen, die vorab im Rathaus anfragen und trotz einer negativen Entscheidung das Bauvorhaben beginnen. "Das hatten wir, seit ich hier bin, noch nicht einmal", bilanziert Tröndle.

Die endgültige Entscheidung, wie im Falle des Schuppens in St. Georgen verfahren wird, liegt nun beim Landratsamt.

Im Rahmen der Baugenehmigung wird durch die Baurechtsbehörde des Landkreises in der Regel nach der Fertigstellung eine Schlussabnahme angeordnet. Werden Abweichungen von den genehmigten Plänen festgestellt, fordert das Amt vom Bauherrn Nachtragspläne an. Falls bei der Kontrolle bereits festgestellt wurde, dass die Abweichungen nachträglich voraussichtlich nicht genehmigungsfähig sind, werden entsprechende Änderungen gefordert.

Eine stichprobenartige Kontrolle von Grundstücken zur Überprüfung von "Schwarzbauten" erfolgt nicht, allerdings wird Hinweisen von Nachbarn nachgegangen.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ohne vorherige Baugenehmigung und -freigabe droht ein Bußgeld. In jedem Fall hat der Bauherr bei einer nachträglichen Baugenehmigung eine erhöhte Gebühr zu zahlen.