Jetzt ruhen die Arbeiten für den Mehrgenerationenspielplatz in Loßburg. Foto: Frey

Die Arbeiten für den Mehrgenerationenspielplatz in Loßburg ruhen. Das Landratsamt hat einen Baustopp verhängt. Grund ist der Denkmalschutz.

Loßburg - In der jüngsten Sitzung hatten die Loßburger Gemeinderäte gleich zu Beginn noch mit Freude die Fortschritte beim Ausbau von Zauberland und Mehrgenerationenspielplatz zur Kenntnis genommen. Im letzten Tagesordnungspunkt "Bekanntgaben" musste Bauamtsleiter Jochen Geßler dann das Gremium darüber informieren, dass das Landratsamt einen sofortigen Baustopp für den Spielplatz verfügt hatte.

Die Arbeiten seien bereits eingestellt. Details konnte Jochen Geßler an diesem Abend nicht nennen. Bürgermeister Christoph Enderle vermutete, dass eine Anzeige aus den Reihen der Bürger dazu geführt habe.

"Ich bedauere das sehr, denn seit zwei Jahren sind wir dabei, aus dem ehemaligen Minigolfplatz diesen Spielplatz für alle Altersklassen zu bauen", sagte Enderle. Im Kernort Loßburg gebe es sonst keinen Spielplatz, das sei für eine als familienfreundlich ausgezeichnete Gemeinde keine befriedigende Situation.

Auf eine Anfrage unserer Redaktion teilte das Landratsamt Freudenstadt mit, dass das Landesamt für Denkmalpflege die untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt angewiesen habe, die Bauarbeiten einzustellen. Dies habe das Landratsamt umgesetzt.

Die Pressestelle des Landesamts für Denkmalpflege teilte auf Anfrage mit, dass das Landesamt von Seiten der Bürger darüber informiert worden sei, dass im Bereich der früheren mittelalterlichen Burg, einem Kulturdenkmal, umfangreiche Baumaßnahmen mit massiven Bodeneingriffen sowie dem teilweisen Abtrag des Burgwalls stattfinden würden. Baumaßnahmen an Denkmalen seien grundsätzlich genehmigungspflichtig. Um weiteren Schaden vom archäologischen Denkmal abzuwenden, habe das Landesamt für Denkmalpflege einen vorläufigen Baustopp erwirkt und um ein zeitnahes Gespräch mit allen Beteiligten gebeten.

Bürgermeister Enderle und Gartenbauer Sascha Calmbach, der dort die Erdarbeiten ausführt, können sich nicht erklären, wo ein Eingriff in den Burgwall erfolgt sein soll. Nun liegt der Fall beim Regierungspräsidium.