Mann bedroht Spielothek-Angestellte mit Pistole. Aufmerksamer Zeuge verfolgt Täter mit Auto.

Spaichingen - Nach einem versuchten Raubüberfall auf eine Spielothek in Spaichingen hat die Polizei am Mittwochmorgen einen 28-jährigen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen.

Der 28-Jährige hielt sich gegen 9 Uhr - zunächst noch unauffällig - vor einer Spielothek in der Hauptstraße in Spaichingen auf und ging bereits kurze Zeit später maskiert und mit einer scheinbar echten Pistole bewaffnet hinein. Dort bedrohte er mit vorgehaltener Waffe eine Angestellte und forderte die Herausgabe von Bargeld.

Die Angestellte setzte sich jedoch zur Wehr und sprühte dem Maskierten mit einem Reizgas ins Gesicht - der Täter flüchtete ohne Bargeld. Ein in der Spielothek anwesender Zeuge handelte sofort und verfolgte den Mann zunächst zu Fuß sowie im Weiteren mit seinem Auto. Als der Tatverdächtige schließlich in einen Friseursalon flüchtete, verständigte der Zeuge das Polizeirevier Spaichingen, von wo aus bereits wenige Minuten später mehrere Streifen eintrafen.

Die Polizisten konnten den 28-Jährigen überwältigen und ohne Gegenwehr vorläufig festnehmen. Im Rahmen der Ermittlungen konnten die Beamten im Bereich des Fluchtweges Kleidungsstücke sowie die Waffe des Tatverdächtigen - wie sich herausstellte keine echte Schusswaffe - auffinden und sicherstellen.

Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um denselben Täter, der bereits am 21. Februar dieselbe Spielothek im Bereich des Ochsenkreisels überfallen und einen vierstelligen Betrag erbeutet hatte. Er war zunächst unerkannt entkam. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Rottweil und Kriminalpolizei Tuttlingen dauern aktuell noch an. Im Fokus dieser Ermittlungen steht auch die Frage, ob der 28-jährige, im Landkreis wohnhafte Mann für weitere, gleichgelagerte Delikte als Täter in Frage kommt.

Aufgrund der aktuellen Vorwürfe wird der Tatverdächtige wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen dem Haftrichter vorgeführt. Bei dem Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, für welches das Strafgesetzbuch eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht.