Knifflig wie das Scrabbeln: Der Gemeinderat hat mit Blick auf die nächste Wahl eine Entscheidung zu treffen. Foto: empics - stock.adobe.com

Die Sondersitzung des Gemeinderats Pfalzgrafenweiler brachte noch keinen neuen Beschluss, was die künftige Sitzzahl im Gremium anbelangt – aber diesen: Die Ortschaftsräte werden angehört und sollen mit Empfehlungen zur Entscheidung beitragen.

Bereits zum dritten Mal war der Tagesordnungspunkt „Überprüfung der Sitzverteilung für die Gemeinderatswahlen 2024“ auf der Agenda einer Ratssitzung in Pfalzgrafenweiler gelistet. Dieses Mal sogar in einer während der Sommerferien stattfindenden Sondersitzung.

Bürgermeister Dieter Bischoff erklärte zunächst, dass der am 23. Mai gefasste Beschluss und das Festhalten daran in der Sitzung am 18. Juli vom Kommunalamt beanstandet wurde. Die Ermessensausübung des Gemeinderats, wonach die Zahl der Ratssitze nicht auf 16 reduziert, sondern auf 20 erhöht werden sollte, sei fehlerhaft und verstoße offensichtlich gegen die Vorschriften der Gemeindeordnung. Diese Auffassung teile auch das Regierungspräsidium.

Zwei mögliche Alternativen

Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2024 soll eine „rechtssichere Ausgestaltung der unechten Teilortswahl sichergestellt werden“, so die Anforderung an einen neu zu fassenden Beschluss, der zwei Alternativen ermöglicht. Entweder muss die Zahl der Sitze laut der vorgeschlagenen Verwaltungsvariante auf 16 oder 17 reduziert oder die unechte Teilortswahl abgeschafft werden. Sollte der Gemeinderat dennoch an der Beschlusslage vom Mai festhalten, kann das Kommunalamt ersatzweise eine rechtmäßige Satzungsregelung erlassen.

Die Verwaltung schlug deshalb vor, zu beiden möglichen Alternativen nun die Ortsteilgremien anzuhören. Seit Mittwoch, 6. September, und noch bis zum 13. September finden nun in Durrweiler, Kälberbronn, Herzogsweiler, Bösingen und Edelweiler Ortschaftsratssitzungen zu diesem Thema statt. Auf Grundlage der dort zu fassenden Empfehlungsbeschlüsse entscheidet der Gemeinderat dann in seiner Sitzung am 26. September endgültig über das weitere Vorgehen und hebt den Beschluss vom Mai auf.

Ratsmitglied Adolf Gärtner (FWV), der in der Juli-Sitzung fehlte, beklagte sich über eine Formulierung im Online-Zeitungsbericht über die Sitzung. Das Gremium wurde dort als „störrisch“ bezeichnet und sei damit aus seiner Sicht in ein schlechtes Licht gerückt worden, so Gärtner.

Schon 22 Jahre Thema

Matthias Junge (SPD) wusste, dass die Abschaffung der unechten Teilortswahl bereits 2001 Thema war und erkundigte sich nach Erfahrungen in anderen Kommunen. Loßburg und Horb hätten den „alten Zopf schon abgeschnitten“, sagte Bischoff, Freudenstadt folge 2024. Ihm seien keine negativen Erfahrungen bekannt.

Adolf Gärtner warf ein, dass es nach der Abschaffung passieren könne, dass kleinere Teilorte im Gemeinderat nicht vertreten seien. Zudem sei noch kein Ratsmitglied in den vergangenen 30 Jahren in den Ortschaftsratssitzungen in Bösingen präsent gewesen. Auch erhielten die Ortsteile Protokolle aus den Gemeinderatssitzungen nur zum Haushalt.

Andreas Ziefle (CDU) ergänzte, dass die Ortsvorsteher die Möglichkeit haben, an jeder Gemeinderatssitzung teilzunehmen. Zudem werde – und das war Bürgermeister Bischoff sehr wichtig – die Ortschaftsverfassung bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht tangiert. Es gebe weiterhin Ortschaftsräte und Ortsvorsteher, die, so der Bürgermeister, „wertvolle Hilfe leisten und erste Ansprechpartner vor Ort sind und bleiben“.

Der Gemeinderat stimmte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zu, wonach nun die Ortsteilgremien zur künftigen Sitzverteilung im Gemeinderat angehört werden.