Die Gemeinde Simmozheim muss bei Gesamtkosten für die Kinderbetreuung in Höhe von 1,91 Millionen Euro rund 1,24 Millionen Euro zuschießen. Foto: © Bernd Libbach - stock.adobe.com

Die Gebühren für die Kinderbetreuung im Kindergartenjahr 2023/2024 werden der Empfehlung der Landesverbände entsprechend in Simmozheim um 8,5 Prozent angehoben. Nicht alle Gemeinderäte wollten bei dieser deutlichen Erhöhung mitgehen.

Die Gebühr für die Kinderbetreuung ist eine soziale, die nicht eins zu eins die entstehenden Kosten deckt. Anzustreben bleibt, so die Kämmerin Renate Meier und wie auch stets von den Landesverbänden empfohlen, eine Kostendeckung von 20 Prozent. Davon ist man in Simmozheim wie in den meisten anderen Gemeinden auch nach der Erhöhung deutlich entfernt. Im laufenden Kindergartenjahr sind etwa 10,4 Prozent der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt, mit der beschlossenen Gebührenerhöhung sollen es im kommenden Kita-Jahr rund 13 Prozent sein. Rechnet man die jährlichen Zuweisungen des Landes mit ein, ergibt sich fürs laufende Haushaltsjahr 2023 ein Deckungsgrad von rund 35 Prozent der gebührenfähigen Kosten. Heißt, die Gemeinde muss bei Gesamtkosten für die Kinderbetreuung in Höhe von 1,91 Millionen Euro immer noch rund 1,24 Millionen Euro zuschießen oder runtergebrochen je Kind 9600 Euro. Kalkuliert hat die Kämmerin diese Zahlen mit den aktuellen Kinderzahlen Stand Juni 2023.

Der hohen Inflationsrate und den steigenden Personalkosten – der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst wird sich bei diesen vor allem in 2024 deutlich auswirken – soll mit der jetzt beschlossenen Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent Rechnung getragen werden.

Krippe künftig auch am Freitag

„Wir sind immer gut damit gefahren, uns an die Empfehlungen anzubinden und haben die jetzt vorgeschlagene Erhöhung bei einem Treffen mit den Elternbeiräten schon kommuniziert“, sagte Bürgermeister Stefan Feigl. Natürlich waren diese nicht begeistert, haben jedoch Verständnis, „wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Kitas und auch einen guten Ruf. Wir finden stets gutes Personal, zum Beispiel für die Ganztagsbetreuung in der Krippe auch am Freitag, die wir im neuen Kiga-Jahr anbieten können.“ Damit reagiert die Kommune auf den Wunsch zahlreicher berufstätiger Eltern, „und das ist auch unser Anspruch, diesen eine verlässliche Betreuung anbieten zu können“, so Feigl.

Angesichts der Preiserhöhungen und der Gehaltssteigerungen findet Eugen Häberle (UW) die Erhöhung moderat. Anders Jörg Uwe Koske (UW): „Der Kopf sagt, es muss sein, mein Bauch aber sagt Nein. Wenn ich anschaue, welche Summen im Bund und Land einfach so mal so ausgegeben werden, höre ich auf meinen Bauch und stimme heute dagegen und setze ein Zeichen gegenüber Land und Bund“. Auch Rainer Bauser (afS) versagte die Zustimmung. Von ihm wisse man ja, dass er immer gegen Erhöhungen stimme. „Es würde uns auch gut zu Gesicht stehen, mal auszusetzen und im nächsten Jahr trotzdem nur moderat zu erhöhen.“

Gebührentabelle fußt auf Sozialstaffelung

Der neuen Gebührentabelle liegt die Sozialstaffelung zugrunde, heißt, alle Kinder unter 18 Jahren, die in einer Familie leben, werden berücksichtigt. In der Verlängerte Öffnungszeiten-Betreuung (VÖ) in Ü3-Gruppen bedeutet das bei einem Kind eine Erhöhung des Monatsbeitrags um 14 Euro auf 174 Euro, bei zwei Kindern um zehn Euro auf 133 Euro, bei drei Kindern um sieben Euro auf 86 Euro und bei vier und mehr Kindern steigt der monatliche Beitrag um zwei Euro auf 29 Euro.

Für die VÖ-Betreuung in U3-Gruppen gibt es verschiedene Varianten, die Eltern wählen können, von mindestens drei bis zu fünf Tagen à sechs oder à sieben Stunden. Beispiel: Hat die Familie ein Kind, kostet die Betreuung bei einem Tag à sieben Stunden künftig 104 Euro im Monat statt bisher 96 Euro. Wird das Kind an fünf Tagen betreut, steigt die Gebühr von 478 Euro auf 519 Euro.