In diesem Jahr ist privates Feuerwerk zu Neujahr wieder erlaubt, informiert das Landratsamt. Foto: Heimken

Dieses Jahr dürfen es Bürger zur Feier des neuen Jahres wieder krachen lassen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist ab Donnerstag, 29. Dezember, erlaubt, informiert das Landratsamt. Gezündet werden dürfen die Kracher erst an Neujahr.

Ortenau - Kaum ist Weihnachten vorbei, steht schon Silvester vor der Tür. Nach der Corona-Pause ist nun auch wieder privates Feuerwehr erlaubt. Doch Vorsicht: "Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Die oft überschwängliche Stimmung sollte niemanden dazu verleiten, unsachgemäß oder leichtsinnig zu handeln", warnt Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt. "Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn Feuerwerkskörper nicht leichtfertig, sondern mit der notwendigen Sorgfalt abgebrannt werden."

Auch sollten Verbraucher nicht erst bei der Verwendung, sondern bereits beim Kauf angemessene Sorgfalt walten lassen.  Grundsätzlich sind nur pyrotechnische Artikel zu verwenden, die mit einer CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle gekennzeichnet sind.

Verbraucher sollen auf CE-Kennzeichen achten

"Sie bestätigt, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589", sagt die Expertin und weist darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass auch nicht zertifizierte Artikel aus Fernost ihren Weg hinter die Ladentheke finden. "Finger weg von illegalem Feuerwerk, es kann zu schweren Verletzungen führen", mahnt Morelle.

"Ein gewissenhafter Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt schon an der Verkaufstheke. Wer Raketen und Böller der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, bringt diese in Gefahr und handelt in höchstem Maße unverantwortlich", erläutert die Amtsleiterin. Pyrotechnische Gegenstände dürften auch nur unter Aufsicht von sogenannten "bestellten verantwortlichen Personen" abgegeben werden. "Diese sind vom Unternehmer eigens für diese Aufgabe zu beauftragen", betont Morelle und macht klar: "Wir nehmen den Einzelhandel in die Verantwortung und kontrollieren verstärkt den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Verkaufsstellen."

Amt bittet um Rücksicht auf ältere Mitbürger

Um es an Silvester nicht nur laut und bunt, sondern auch sicher krachen zu lassen, sei auch die Aufmerksamkeit des Einzelnen gefragt, betont Morelle. Außerdem sei es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen. "Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt", stellt Morelle klar. Auch die Rücksicht auf Tiere sollte selbstverständlich sein.

Vorsicht bei Standfeuerwerk

Gerade im Zusammenhang mit Standfeuerwerken und Feuerwerksbatterien kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unfällen. Sie brennen auf Bodenhöhe ab und haben meist eine vergleichsweise lange Brenndauer. "Dadurch stellen sie eine große Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert abbrennen und dabei beispielsweise umfallen", warnt das Landratsamt. "Deshalb bitte unbedingt die mitgelieferte Anleitung befolgen." Die ausgewählte Aufstellfläche muss eben, ausreichend groß und möglichst windgeschützt sein. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Böllern und Co.: Blindgänger sollte man auf keinen Fall nochmals anzünden, Feuerwerkskörper auch niemals selbst herstellen und an gekauften Krachern nicht herumbasteln, so das Amt. Weitere Auskünfte gibt das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht unter Telefon 0781/8 05 99 07 oder per E-Mail an gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de.