Das Oberlandesgericht Stuttgart endete der fast zweijährige Rechtsstreit um den sexuellen Missbrauch eines Kindes. Foto: Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) endete jetzt eine fast zweijährige zähe gerichtliche Auseinandersetzung. Es bestätigte eine Haftstrafe gegen einen mittlerweile um die 50 Jahren alten Mann aus dem Raum Haigerloch, die am Landgericht Hechingen wegen sexuellen Missbrauches eines Kindes ausgesprochen worden war.

Das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 27. November 2023 ist aufgrund der durch das Oberlandesgerichts Stuttgart verworfenen Revision nun rechtskräftig. Der damals 43-jährige im Raum Haigerloch wohnhafte Angeklagte freundete sich im Jahr 2018 mit dem zum damaligen Zeitpunkt vier bis sieben Jahre alten Enkel seiner Nachbarin an. Dieser besuchte den Angeklagten regelmäßig, wenn er bei seiner Oma zu Besuch war, um mit ihm Computerspiele zu spielen, Zeit im Garten zu verbringen oder an einem Motorrad zu basteln. Im Zeitraum von 2018 bis 2021 missbrauchte er das Kind mehrfach sexuell und machte auch Fotokopien zu seiner eigenen Befriedung.

Kind offenbart sich seiner Mutter

Erst im Sommer 2021 offenbarte sich das Kind seiner Mutter, wodurch ein Verfahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde. Erstinstanzlich wurde der Angeklagte vom Amtsgericht – Jugendschöffengericht - Hechingen am 3. Mai 2022 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Kinder in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Hiergegen legte der Angeklagte am 10. Mai 2022 Berufung ein. Auf die Berufung des Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Hechingen vom Landgericht Hechingen, 1. Große Jugendkammer, am 18. Oktober 2022 im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die weitergehende Berufung wurde verworfen.

Verfahren in Hechingen neu verhandelt

Daraufhin legte der Angeklagte gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen Revision ein. Durch Beschluss vom 3. Februar 2023 des Oberlandesgerichts Stuttgart, 1. Strafsenat, wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Hechingen zurückverwiesen. Die zweite Große Jugendkammer am Landgericht Hechingen, sprach sodann am 27. November 2023 aufgrund der bereits festgestellten Taten die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat aus.

Hiergegen wehrte sich der Angeklagte erneut und legte nochmals am 4. Dezember 2023 Revision gegen diese Entscheidung ein. Am 28. März 2024 verwarf das Oberlandesgericht Stuttgart die Revision des Angeklagten, wodurch das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist