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55-Jähriger wird zu Gefängnisstrafe verurteilt. Randnotiz im Mafia-Prozess um Placido A.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Das Urteil ist deutlich: Mehr als vier Jahre Haft gab es für die Anbahnung zweier großer Drogengeschäfte im Zusammenhang mit dem großen Mafia-Prozess um den mutmaßlichen Mafiaboss Placido A. aus Tuningen.

Er soll zusammen mit dem im Mafia-Prozess vor dem Landgericht angeklagten Placido A. zwei große Deals mit Kokain und Marihuana geplant und an Preisverhandlungen beteiligt gewesen sein. Obwohl der 55-Jährige, ein wegen Drogenhandels angeklagter Sizilianer mit Zweitwohnsitz in der Schweiz, dies bis zuletzt bestritten hat, verurteilte ihn das Gericht jetzt zu vier Jahren und vier Monaten Haft.

Es geht um Stoff zum Preis von 35.000 bis 37.000 Euro

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass er in Begleitung eines Kollegen im Januar 2017 mit einer Waffe und Munition ausgestattet in die Niederlande gefahren ist. Dort sollte er ein von A. angebahntes Geschäft mit zwei bis drei Kilogramm Kokain zum Preis zwischen 35.000 und 37.000 aushandeln und abschließen.

Vermutlich, so die Staatsanwaltschaft, kam es dort aber nur zu weiteren Verhandlungen. Ob das Geschäft je zustande gekommen ist, weiß man nicht. Aber dass er danach in Stuttgart zusammen mit A. auch an der Bestellung und an Preisverhandlungen über ein Geschäft mit 20 Kilogramm Marihuana beteiligt war, stand für das Gericht fest. Der 55-Jährige hatte sich vor Gericht zunächst überhaupt nicht zu den Anklagevorwürfen geäußert. Später bestritt er sie.

Die Beweisführung stützte sich im Wesentlichen auf zahlreiche Abhörprotokolle und Handymitschnitte. Sie mussten von einer Expertin aus dem Sizilianischen übersetzt werden.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten sogar für einen Freispruch plädiert. Sie monierten, dass im Strafprozess auch zahlreiches Ermittlungsmaterial der italienischen Behörden als Beweismittel genutzt wurde. Diesbezügliche Beweisanträge sowie die Forderung nach weiteren Zeugenvernehmungen wurden vom Gericht abgeschmettert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.