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In kommender Nacht knallen Böller und Korken. Botschaft an Autofahrer: "Finger weg vom Alkohol."

Schwarzwald-Baar-Kreis - Damit am Silvesterabend unbeschwert gefeiert werden kann, geben die Ordnungshüter Empfehlungen ab – zum sicheren Böllern und zum Anstoßen.

Die Silvesterfeierlichkeiten sind vielerorts ein lang ersehntes Event, welches mit pompösen Farbexplosionen am Himmel zelebriert wird. Fleißig wird sich daher im Voraus mit diversen Feuerwerksraketen, Böllern und Co. eingedeckt, damit das Neujahr gebührend begrüßt werden kann: So formuliert es das Polizeipräsidium Tuttlingen in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig weisen die Ordnungshüter darauf hin, dass Vorsicht geboten ist. Denn bei unsachgemäßem Gebrauch lauerten viele Gefahren.

An bislang jedem Jahreswechsel erleiden unzählige Menschen durch falsche Handhabung schwere Verletzungen. Verbrennungen, Lungenschäden, Augenverletzungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen können die schlimmen Folgen sein, heißt es weiter. Auch hohe Sachschäden sind immer wieder zu beklagen. Daher empfiehlt es sich, lediglich Silvesterknaller aus dem regulären Einzelhandel zu kaufen. Diese sind zugelassen, geprüft und sind, bei Anwendung nach Gebrauchsanweisung, in jedem Fall sicher. In Deutschland verbotene oder gar selbst gebastelte "Böller" sollten unter keinen Umständen gezündet werden. Zum einen macht man sich damit strafbar nach dem Sprengstoffgesetz, informiert die Polizei. Zum andern sind die selbst hergestellten, unkontrollierbaren Feuerwerkskörper auch höchst gefährlich und können unter Umständen bei schon geringer thermischer oder mechanischer Einwirkung explodieren.

Neben dem Feuerwerk wird zu Silvester auch der ein oder andere Sektkorken knallen. Daher werden sich die Polizisten des Präsidiums Tuttlingen verstärkt mit Delikten, die in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum stehen, auseinandersetzen müssen. Gewaltbereitschaft und Aggressionshandlungen steigen in alkoholisiertem Zustand, heißt es weiter.

Körperliche Auseinandersetzungen, Schlägereien oder Widerstandshandlungen seien Dinge, mit denen die Beamten es an solchen Tagen zu tun hätten.

Ordnungshüter kontrollieren verstärkt

Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem wird dringend geraten: "Finger weg vom Alkohol." Bereits bei geringen Alkoholmengen lässt die Fahrtüchtigkeit merklich nach. Die Polizei empfiehlt Fahrgemeinschaften, bei denen der Fahrer von vornherein weiß, für ihn findet die Party ohne Alkohol statt, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis. Für die Unverbesserlichen gilt: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren.

Ein besonderes Augenmerk richten die Beamten auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Abgabe von Alkohol oder Zigaretten an Kinder und Jugendliche wird mit Strafen geahndet. So ist die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren generell verboten.

Auch die Anwesenheit in Gaststätten oder bei öffentlichen Tanzveranstaltungen wird von der Polizei überwacht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne erziehungsbeauftragte Person dort nicht aufhalten. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist ohne Begleitung um 24 Uhr Schluss.

Das Fazit der Polizei lautet: Mit einem gewissen Maß an Vernunft und Augenmaß lässt sich besonders gut feiern. Verbunden ist es mit der Hoffnung der Ordnungshüter, dass sich auch dieses Jahr wieder beinahe alle daran halten.

Weitere Informationen: www.polizei-beratung.de

Vorsicht mit Feuerwerkskörpern

Folgende Hinweise gibt die Polizei zum Umgang mit Feuerwerkskörpern:  Immer ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.

 Feuerwerkskörper dürfen vereinzelt ab zwölf Jahren, größtenteils erst ab 18 Jahren verkauft und gezündet werden. Dabei ist auf die Kennzeichnung zu achten.  In geschlossenen Räumen ist das Abbrennen der Silvesterknaller streng verboten.  Hindernisse in der Flugbahn der Feuerwerkskörper darf es keine geben. Daher sollten sie immer nur auf freien und ebenen Flächen gezündet werden.

 Keinesfalls sollten sie in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen gezündet werden. Auch in historischen Innenstädten wie Villingen, im Ortskern von Königsfeld oder im Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen ist das Silvesterknallen aus Brandschutzgründen verboten (wir berichteten).

 Bei Nicht-Auslösen eines Feuerwerkskörpers: mindestens 15 Minuten warten, sich erst dann nähern und keinesfalls versuchen, diesen wieder anzuzünden.