Die Generalbundesanwaltschaft sieht nach elf Prozesstagen die Anklagepunkte gegen Ralph-Thomas K. (rechts im Bild) und seiner Mitstreiterin Jutta V. "vollumfänglich bestätigt". Foto: Eich

Bundesanwälte fordern dreieinhalb Jahre Gefängnis für St. Georgener Ralph-Thomas K.

Schwarzwald-Baar-Kreis/Stuttgart - Der St. Georgener Ralph-Thomas K. soll als einer der Köpfe der ehemaligen Neonazi-Plattform Altermedia für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das fordert die Generalbundesanwaltschaft.

Gründung einer kriminellen Vereinigung, Rädelsführerschaft und Volksverhetzung: Die Generalbundesanwaltschaft sieht nach elf Prozesstagen die Anklagepunkte gegen Ralph-Thomas K. und seiner Mitstreiterin Jutta V. "vollumfänglich bestätigt". Während die zwei Bundesanwälte für den 29-jährigen Schwarzwälder dreieinhalb Jahre Haft fordern, sehen sie bei V. mildernde Umstände – sie soll nur eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung erhalten. Die beiden hatten bis zur Abschaltung das bis dahin führende rechtsextremistische Internetportals im deutschsprachrigen Raum vor Altermedia betrieben.

In ihrem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim erklärte die Generalbundesanwaltschaft, dass durch die Handlung der beiden Hauptangeklagten die Ideologie des Nationalsozialismus und Führerkultur "wiederbelebt" und das freiheitliche demokratische Staatssystem in Deutschland "beseitigt" werden sollte. Gerade zu zynisch sei es gewesen, dass die Plattform unter dem Deckmantel der "Meinungsfreiheit" betrieben wurde. "Das beweist, dass Sie wenig von der freien demokratischen Grundordnung verstehen!"

Erwiesen ist aus Sicht der Bundesanwälte außerdem: Durch Altermedia wurden strafbare und volksverhetzende Inhalte mit rechtsextremen Gedankengut verbreitet, um eine "braunzensierte Berichterstattung" für Interessenten und Mitglieder der Plattform und des dazugehörigen Forums anzubieten. Diese seien von Jutta V. und Ralph-Thomas K. unter klaren Richtlinien geführt worden. "Feindbilder" – also Linke, Juden und Ausländer – seien nicht willkommen gewesen. Weltbilder, die nicht der rechten Gesinnung entsprachen und auf der Plattform thematisiert wurden, hatten eine Sanktionierung zur Folge und K. selber sorgte für Löschung von Beiträgen, die Adolf Hitler beleidigten oder den Holocaust bestätigten.

Stattdessen fand auf der Plattform systematische Hetze statt, bei der Flüchtlinge und Ausländer als "Gesindel, Parasiten, Schmarotzer oder multiethnische Kloaken" galten und bei denen Juden "ab in den Ofen" gehörten. Gleichzeitig wurde eine "Endlösung" und bewaffnete Gewalt gefordert. "Worte des Hasses können zu Taten des Hasses führen", unterstreichten die Bundesanwälte die Tragweite dieser Beiträge.

Und die Angeklagten? Diese waren sich ihrer Taten offenbar bewusst. Immer wieder seien die Ermittler auf Nachrichten oder Einträge gestoßen, die bestätigten: K. und V. wussten, dass sie mit einer Inhaftierung zu rechnen hatten. Sie seien das Risiko aber eingegangen, um ihrer Ansicht nach die "Meinungsfreiheit zu wahren".

Unterstützung erhielten sie dabei von ihren Mitgliedern, die diese freie Äußerungsmöglichkeit als Alleinstellungsmerkmal der Seite sahen.

Von den Nutzern gab es deshalb Respekt, Lob und Hochachtung. Ein Mitglied freute sich darüber, eine "Alternative zum Holocaust-Umerziehungsunterricht" gefunden zu haben.

Obwohl sie sich sicher waren, "eine Strafe aufgebrummt zu bekommen" (Zitat Ralph-Thomas K.), hätten die Hauptangeklagten aber auch die beiden mitangelagten Frauen, die als Moderatoren hinzustießen und für die die Bundesanwaltschaftschschaft Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten forderte, die Plattform weiter betrieben. Denn: "Die BRD-Besatzungsmacht geht uns am Allerwertesten vorbei."

Man ist sich deshalb sicher, dass die Plattform auf Begehung von Straftaten ausgelegt war. Das würde aus Sicht des Bundesanwälte auch das "konspirative Verhalten" unterstreichen, mit dem die Neonazis die Strafverfolgung umgehen wollten. Zudem würden die zahlreichen Administratorhandlungen (insgesamt rund 31 000 an der Zahl) und die Moderation in den Foren der Ausrede von K. wiedersprechen, man sei sich nicht bewusst gewesen, dass die Beiträge solch drastische Inhalte gehabt hätten. Der 29-Jährige selber hatte den Ermittlungen zufolge unter dem Benutzername "Unkoscher" Hetze betrieben.

Der Anwalt von Ralph-Thomas K., der in der rechten Szene bestens bekannte Ex-Sänger ein Skinhead-Band Alexander Heinig, nahm die Ausführungen zeitweise mit Kopfschütteln und einem Lächeln auf – nachdem die Bundesanwälte aber dreieinhalb Jahre Haft forderten, war sein Lachen verschwunden.

Denn K., selber ohne jede Regung, hatte sich im Gegensatz zu V. wenig kooperativ gezeigt, dank seines Einflusses zur Größe und Reichweite der Plattform beigetragen und möchte mit dem Lebensabschnitt im rechten Spektrum noch nicht abschließen. Für ihn wird deshalb eine harte Strafe gefordert. Am 1. Februar folgen nun die Plädoyers der Verteidigung.