Der Schulzweckverband Ebhausen-Rohrdorf soll aufgelöst werden. Foto: MQ-Illustrations - Kathleen Rekowski - stock.adobe.com/Montage: Helber

Die Initiative ging von Rohrdorf aus. Nun hat auch der Gemeinderat Ebhausen grünes Licht für die Auflösung des Schulzweckverbands Ebhausen-Rohrdorf gegeben.

Einige der Gemeinderäte bedauern es zutiefst, dass der Schul-Zweckverband Ebhausen-Rohrdorf aufgelöst werden soll. Der Gemeinderat Ebhausen gab in seiner jüngsten Sitzung hierfür grünes Licht. Die Auflösung geschieht auf Wunsch der Gemeinde Rohrdorf.

Als Begründung führt die Gemeinde Rohrdorf an, dass der Zweck „Betrieb einer Grund- und Hauptschule“ mit Werkrealschule mit Einführung der Gemeinschaftsschule entfallen sei. Die Gemeinde Ebhausen hätte den Verband gerne modifiziert und weiter geführt. Immerhin wurde die Einführung der Gemeinschaftsschule vom Verband einstimmig beschlossen und läuft auch sehr gut. Man werde aber den Wunsch von Rohrdorf akzeptieren, betonte Bürgermeister Volker Schuler.

Hohe Hürden

Die Auflösung des Zweckverbandes setzt hohe Hürden voraus. Immerhin geht es unter anderem um die regionale Lastenverteilung, um Finanzen und um die Aufteilung, den Bau und die Verteilung von Vermögen oder auch von Schulden. Daher ist die Auflösung nur mit Zustimmung beider Partner möglich – dies ist gesetzlich geregelt. Schuler betonte, dass Ebhausen die Weiterführung des Verbandes gerne unterstützt hätte. Dies vor allem aus regionalpolitischen Gründen und aus Gründen der Lastenverteilung und Solidarität unter den Gemeinden. Man stimmt nun trotzdem der Auflösung des Schul-Zweckverbandes zu.

Man verblieb so, dass kein Vermögensausgleich stattfindet. Die Abrechnung der Verbandsjahre 2020 und 2021 bis einschließlich Juli 2021 wird nach dem ermäßigten Schlüssel von 10 Prozent für Rohrdorf abgewickelt. Grundlage für die Abrechnungen der Jahre 2020 und 2021 ist der Finanzhaushalt dieser Jahre. Die Abschluss-Sitzung des Verbandes erfolgt am 19. Juli 2023. Dann soll das Kapitel Schulverband endgültig abgeschlossen werden.

Mögliche Verpflichtung könnte kommen

Unabhängig davon kann es möglicherweise eine Verpflichtung von Gemeinden geben, sich am Ausbau und den Kosten von regionalen Schulen zu beteiligen – dies wurde erst kürzlich durch einen gerichtlichen Fall entschieden. Ob dies möglicherweise zum Tragen kommt, ist derzeit unklar. Der Kostenbeitrag von Rohrdorf über 100 000 Euro an den Gesamtkosten von rund sieben Millionen Euro bezieht sich allein auf ersparte und verzögerte Sanierungsaufwendungen der Hauptschule/Werkrealschule und dem daraus entstandenen Baustopp für Sanierungsmaßnahmen an den Schulgebäuden. Die Gemeinde Ebhausen ist nun bestrebt, die Auflösung zeitnah und ordnungsgemäß umzusetzen. Der Betrieb und der Bau wurden schon seit 2021 von der Gemeinde Ebhausen übernommen. Nun sind noch nach dem Auflösungsbeschluss abschließende Genehmigungen einzuholen.