Ortschaftsrat: Hummelbühl wird aus der Konzentrationszone des Flächennutzungsplans herausgenommen

Auf dem Hummelbühl kann kein weiteres Windrad aufgestellt werden. Es fehlt die erforderliche Windhöffigkeit, weshalb dieses Gebiet aus der Konzentrationszone für die Windkraft aus dem Flächennutzungsplan (FNP) herausgenommen wird.

Schramberg-Waldmössingen. In der Sitzung des Ortschaftsrats hatten die Räte über die Aufhebung der siebten Änderung und die Billigung des geänderten Entwurfs zur achten Änderung der Windkraft Empfehlungsbeschlüsse für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schramberg-Hardt-Lauterbach-Aichhalden zu fassen. Hierfür gab es nach Auskunft von Ingenieur Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer aus Empfingen mehrere Gründe.

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg als Genehmigungsbehörde fordere, dass die Unterlagen hinsichtlich der Methodik, Erläuterung von sogenannten harten und weichen Tabukriterien bei der Flächenabgrenzung und die Ausführungen zum substanziellen Raum für die Windenergie konkretisiert werden müssen. Des Weiteren müsse in den Unterlagen deutlich dargestellt werden, dass es bei der Abgrenzung der Konzentrationsflächen um eine überlagernde Darstellung handle, die Nutzungen für Wald und Landwirtschaft weiterhin zulasse.

Außerdem dürfe die Zahl der Windenergieanlagen nicht mehr begrenzt werden. Bei redaktionellen Änderungen müsse deutlich auf die Ausschlusswirkung für die Zulässigkeit von Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen hingewiesen werden, so Grözinger. Der Windkraftstandort Hummelbühl, der noch in der frühzeitigen Beteiligung der siebten Änderung enthalten gewesen sei, werde aus dem Verfahren herausgenommen. Bei dieser Fläche stimme die sogenannte Windhöffigkeit nicht. Die Windgeschwindigkeit eines Standorts habe einen besonders großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen.

Die im Windenergieatlas vorgegebene Mindestertragsschwelle werde erreicht, wenn auf einer Höhe von 100 Meter über dem Grund eine durchschnittliche Jahresgeschwindigkeit von mindestens 5,3 Meter pro Sekunde herrsche. Seitens des Betreibers der Anlagen auf dem Hummelbühl gebe es zwischenzeitlich kein Bestreben, weitere Anlagen zu errichten. Auch stünden einer Erweiterung artenschutzrechtliche Belange entgegen, sagte Grözinger.

Rat Jürgen Kaupp wollte wissen, wieso man sich mit der Herausnahme dieser Fläche den Weg verbaue, später weitere Windräder aufzustellen. Wie der Experte erklärte, werde das Verfahren unnötig verzögert, wenn die Fläche Hummelbühl im FNP drin bleibe. Außerdem verfielen die Fristen von Investoren, die den Bau von Windkraftanlagen im Bereich Kapfwald/Falkenhöhe (Lauterbach), Benzebene/Öhle (Tennenbronn und Hornberg) beantragten. Mit der Herausnahme sei ein Anlagen-Repowering später trotzdem möglich. Sie sei dann rechtlich als Neugenehmigung einzuordnen.

Bei einem Genehmigungsverfahren müsse die bauplanrechtliche Zulässigkeit erneut geprüft werden, so Grözinger. Sämtliche Beschlüsse erfolgten einstimmig, über die heute, Donnerstag, der Ausschuss für Umwelt und Technik berät.