Der abgesperrte Tatort vom Dezember 2016. Der Angeklagte hatte gestanden, die Bankfiliale mit einer Spielzeugpistole überfallen zu haben. Foto: SDMG / Maurer

Mutter des Angeklagten schweigt. Hinweise vom Vater auf Kokainabhängigkeit des Angeklagten.

Kreis Rottweil - Zweiter Prozesstag um einen Banküberfall in Sulgen: Der Angeklagte gerät zum ersten Mal sichtlich aus der Verfassung, als seine Mutter in den Zeugenstand vor der ersten Großen Strafkammer des Rottweiler Landgerichts tritt. Seine Hand wandert nervös zu seinem Mund, er schluckt, fährt sich nervös über den Bart.

Wohl nicht wegen dem, was seine Mutter aussagen wird – sie macht nämlich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Familienangehörige Gebrauch. Vielmehr geht es offenkundig darum, dass er seine Eltern enttäuscht hat. Als seine Mutter unvernommen entlassen wird, hat sie Tränen in den Augen und ein Taschentuch in der Hand.

Zuvor hat der Vater des angeklagten Schrambergers eine Aussage gemacht, eingeleitet mit den Worten: "Ich werde eine Aussage zu dem machen, was er angestellt hat. Ich bin nicht zufrieden mit dem, was er getan hat." Der Vater beschreibt, dass sich sein Sohn verändert habe, er habe vermutet, dass dieser Drogen nehme. So sei der Sohn öfter aggressiv gewesen und sein Geld habe "nie lange gehalten". Dann habe sein Sohn einen Fehler gemacht, "und dafür möchte ich mich entschuldigen".

Im Laufe der Aussage wird deutlich, dass der Zeuge zwischen Wut und Verbundenheit schwankt. An einer Stelle sagt er: "Er ist mein Sohn und bleibt mein Sohn". An anderer Stelle heißt es: "Wenn er noch mal einen Fehler macht, ist er nicht mehr mein Sohn."

Viel zur Beweisaufnahme kann der Zeuge indes nicht beitragen, nur ein kleines Detail: Er habe oft gesehen, dass der junge Mann seine Nase bewegt habe. Ein Indiz für regelmäßigem Kokain-Konsum? Hatte der 24-Jährige doch berichtet, den Banküberfall unter Drogen stehend – Cannabis und Kokain – begangen zu haben. Das Gericht hat am Ende zu entscheiden, ob der Schramberger in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.

Planmäßiges Vorgehen

Der psychiatrische Sachbearbeiter ist am Ende des Prozesstages der Meinung: "Wir haben hier eine isolierte Cannabisabhängigkeit und zumindest wahrscheinlich einen chronischen Kokain-Missbrauch." Dennoch meint er, dass der Angeklagte während der Tat nicht in seiner Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit eingeschränkt war. Hierfür sei er zu gezielt und planmäßig vorgegangen. Auch habe er auf die Zeugen nicht so gewirkt, als stünde er unter Drogen. Der Gutachter empfiehlt, dass der Angeklagte auf jeden Fall eine Suchttherapie macht.

Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt, dann ist auch ein Urteil zu erwarten.