Pressesprecher Edgar Neumann auf der Straßenbaukonferenz Foto: Fritsche Foto: Schwarzwälder-Bote

Änderung der "Verwaltungsvorschrift Finanzierungsbeteiligung Straßen" verlangt Antworten.

Schramberg - Nach der jüngsten Gemeinderatssitzung am 28. September kursierten unterschiedliche Interpretationen über den Kostenanteil der Stadt Schramberg, wenn sie Planungen vorfinanziert, um das Projekt zu beschleunigen.

In einer Resolution hatte der Gemeinderat am 27. April angeboten, bestimmte, genau definierte beim Planfeststellungsverfahren anfallende Kosten zu übernehmen. Auf eine Anfrage unserer Zeitung zur Klärung der offenen Fragen hat das Landesverkehrsministerium ausführlich geantwortet. "Die im Einzelfall von einer Kommune für die Planung und Erlangung des Baurechts zu übernehmen Kosten betragen keine 20 Prozent der Bausumme – oder 26 Millionen von 130 Millionen Gesamtkosten", beruhigt Edgar Neumann, Leiter der Pressestelle. Die in Schramberg genannten 20 Prozent enthielten auch Kosten, die dort im konkreten Einzelfall nicht anfallen würden, zum Beispiel für die Bauüberwachung. "Die einer Stadt zunächst entstehenden Kosten für die Planungen bis zur Baureife dürften deutlich unter zehn Prozent der Investitionen liegen", schätzt Neumann. Investitionen im Sinne von Baukosten eines Vorhabens ohne Planung.

Das Verkehrsministerium lehne zusätzliche Mittel, die die Kommunen für den Straßenbau aufbringen, nicht ab. Sie könnten helfen, gerade bei Bundesstraßen über die dem Land zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten hinaus zusätzliche Maßnahmen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) anzugehen. "Die Projekte könnten sonst wegen mangelnder Kapazitäten des Landes nicht geplant werden", gibt Neumann zu bedenken.

Kommunen und Kreise können weiterhin eigenständig planen

Es werde also weiterhin die Möglichkeit eröffnet, dass Straßenbauvorhaben, die im Interesse der Kommunen und Kreisen liegen, auch neben den als prioritär angesehenen und vom Land finanzierbaren Projekten geplant werden können. "Die Übernahme von Planung und Finanzierung der Planung dokumentiert das besondere Interesse und die Verantwortung einer Kommune am Straßenbauvorhaben", erklärt Neumann weiter.

Neue Fragen wirft die zur Zeit laufende Änderung der "Verwaltungsvorschrift (VwV) Finanzierungsbeteiligung Straßen" auf. Im Entwurfs des Verkehrsministeriums heißt es unter Eckpunkt 2 unmissverständlich: "Die Planung erfolgt durch und auf Kosten der Dritten, eine Rückerstattung der Aufwendungen erfolgt nicht". Vor- und Mitfinanzierung der Straßen durch die Kommunen würden wegfallen, kritisierte der Städtetag Baden-Württemberg und bat die Kommunen um eine Stellungnahme. Die Stadt Schramberg prüfte den Entwurf, kam zu dem Ergebnis, dass es bei den Planungskosten für die Kommunen deutlich schwieriger werden würde und gab eine entsprechende Stellungnahme ab.

Auch zu den Konsequenzen des VwV-Entwurfs nimmt Ministeriumssprecher Neumann Stellung: "Die Stadt trägt die Planungskosten aus eigener Kasse". Allerdings erhalte das Land vom Bund eine Zweckausgabenpauschale von drei Prozent der Baukosten für die Planung und Bauüberwachung von Bundesstraßen.

"Wenn die Kommune jetzt selbst auf eigene Kosten plant, gibt das Land anteilig Mittel aus der Zweckausgabenpauschale weiter", führt Neumann aus. Anteilig deshalb, weil ja der Kommune keine Ausgaben für die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung (erfolgt beides erst nach der Planfeststellung) entstünden. "Die Gesamtpauschale beträgt drei Prozent, die anteilige Pauschale wird sich eher in Richtung ein Prozent der Baukosten bewegen. Das ist dann aber eine zusätzliche Leistung des Landes", erläutert Neumann.