Schramberger Haus- und Grundeigentümer informieren sich zu Rechtsfragen

Schramberg. Die Mitglieder des Haus- und Grundeigentümervereins Schramberg und Umgebung (HuG) trafen sich in der Villa Junghans, um sich über rechtlichen und wirtschaftlichen Themen rund um Immobilien auf den neuesten Wissensstand bringen zu lassen.

Der Vorsitzende des rührigen Vereins, Rechtsanwalt Jürgen Bett, referierte rund ein Dutzend aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, erläuterte einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur geplanten Mietpreisbremse und erklärte die aktuellen Änderungen der Energieeinsparverordnung.

Erst nachdem einige Tische und Stühle zusätzlich bereit gestellt wurden, konnte der Vortrag mit leichter Verspätung beginnen. Rund 80 Mitglieder fanden sich so zur zweiten Infoveranstaltungen des HuG ein. Der Vorsitzende berichte von einigen kuriosen, aber überwiegend grundlegenden Entscheidungen des höchsten deutschen Zivilgerichtes, des BGH, in Karlsruhe.

Einmal mehr hatte sich, so Rechtsanwalt Bett, der siebte Senat zu den zivilrechtlichen Konsequenzen einer sogenannten "ohne-Rechnung-Abrede", also einem Schwarzarbeitsgeschäft, zu äußeren. Bett zeigte auf, dass die Richter einem Handwerker im Fall einer "schwarz" ausgeführten Handwerkerleistung keinerlei Zahlungsanspruch zubilligten. Weiter wies Bett aber auch darauf hin, dass dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüchen zustehen. Er empfahl den Anwesenden dringend, von derartigen Geschäften die Finger zu lassen. Zumal diese Geschäfte auch als Steuerhinterziehung strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen könnten.

In einem anderen Fall hatte sich der BGH zur rechtlichen Einordnung eines sogenannten Mischmietverhältnisses geäußert. Hierbei ging es um die Frage, ob bei einem Mietverhältnis über ein gewerbliches und zugleich auch zu Wohnraummietzwecken genutzten Objekt, Gewerbemietrecht- oder Wohnraummietrecht anzuwenden ist. Hier konnten die Mitglieder erfahren, dass bei Abschluss derartiger Verträge besondere Vorsicht geboten ist, um später eine genaue Differenzierung vornehmen zu können. Dies zumal die Einordnung für spätere Rechtsstreitigkeiten von entscheidender Bedeutung sein könne.

Der HuG Schramberg stellte an diesem Abend ferner einen Muster-Handwerkervertrag vor, den der Bundesverband des HuG mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ausgearbeitet hat. Rechtsanwalt Bett empfahl den Mitgliedern zumindest bei beachtlichen Baumaßnahmen auf diesen Mustervertrag zurückzugreifen. Dieser verschaffe beiden Vertragsparteien Rechtssicherheit.

Weitere Hinweise zu Urteilen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsgesetzes sowie Rechtsprechung aus dem Bereich Steuerrecht rundeten den Vortrag ab. Die Mitglieder nutzten den Vortrag auch, um sich zu den jeweiligen Themen Fragen beantworten zu lassen.

Nach der Hauptversammlung am 17. September werde eine dritte Infoveranstaltung stattfinden.