Um die Population von freilaufenden Katzen einzudämmen, will die Stadt Schramberg auf Drängen des Tierschutzvereins eine Verordnung erlassen, die Halter zur Kastration ihrer Katze verpflichtet. (Symbolfoto) Foto: Herzog

Überproportionale Population der Tiere in Waldmössingen. Ortschaftsrat fällt Beschluss mit drei Gegenstimmen.

Schramberg-Waldmössingen - Der Ortschaftsrat Waldmössingen empfiehlt der Stadt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. Damit soll die ausufernde Katzenpopulation in den Griff bekommen werden. Drei Räte sehen das allerdings ganz anders.

Die erste Ortschaftsratssitzung des neuen Gremiums unter der Leitung der ehrenamtlichen Ortsvorsteherin Annette Jauch hatte es in sich. Laut Cornelia Penning, Leiterin der Abteilung Öffentliche Ordnung, wurde im Stadtgebiet eine überproportionale Katzenpopulation festgestellt. Dies könne zu vielen Schmerzen, Leid und Krankheiten von Katzen, aber auch zu Belästigungen der Anwohner führen.

Der Tierschutzverein schlage deshalb zum Schutz frei lebender Katzen eine Verordnung vor. Die Landestierärztekammer habe sich ebenfalls positiv dazu geäußert. Damit würde Schramberg als zweite Kommune in Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle einnehmen, informierte Penning. Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung sei die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt werde.

Kosten von 5000 Euro jährlich für freilebende Katzen

Katzenhalter müssten ihre Katze von einem Tierarzt kastrieren und registrieren lassen und die Kosten tragen. Freilebende Katzen würden eingefangen, kastriert, gechipt und anschließend wieder in die Freiheit entlassen. Diese Kosten müsse die Kommune tragen, jährlich circa 5000 Euro. Für Wohnungskatzen gelten diese Regelungen nicht, erläuterte die städtische Vertreterin.

Rat Jürgen Kaupp wollte wissen, wie das in der Praxis ablaufe. Claudio Di Simio, Vorsitzender des Tierschutzvereins, sagte, von der Stadt und von Bürgern erhalte er die Mitteilung über freilaufende Katzen. Wenn sich der Halter nicht ermitteln lasse, werden sie eingefangen und kastriert.

Wenn sich jemand junge Kätzchen hole und ihm die Kastration (kostet circa 100 Euro) zu teuer sei, gehe es von Neuem los. Deshalb sei die Verpflichtung zur Kastration äußerst wichtig. "Wir sammeln Katzen nicht zum Spaß ein, sondern um Schaden abzuwenden. Bei der Verordnung geht es um Katzen, die jemand gehören. Bisher konnten wir belangt werden, wenn wir sie einfangen. In einem Fall ist nur mit Mühe ein Rechtsstreit vermieden worden", schilderte Di Simio.

Kastration könne mit einem Zuschuss gefördert werden

Rat Ralf Kopp räumte ein, Verständnisprobleme zu haben. Wenn die Verordnung greife, woher sollten dann noch junge Katzen kommen. Müsse man die dann in Spanien kaufen, fragte Kopp. Die Angst, so der Vereinsvorsitzende, Katzen könnten aussterben, habe er nicht.

Rat Adrian Schmid fand es krass, wenn jemand sein Hofgelände Tag und Nacht betreten dürfe, um eine Katze einzufangen. Das könne zu Problemen führen, befürchtete Schmid. Ein Mitglied des Vereins, beruhigte Di Simio, werde zuerst anfragen und Kontakt aufnehmen.

Rat Roland Weißer gab zu, kein Freund von Zwangsbeschränkung und Verboten zu sein. Seiner Meinung nach sei es besser, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten. Da sehe er noch Nachholbedarf. Eventuell könne mit einem Zuschuss die Kastration gefördert werden. Die Stadt müsse in dieser Sache nicht Vorreiter sein, machte Weißer seine Ablehnung deutlich.

Tierärzte betreiben Aufklärung

Wie Penning erinnerte, würden Tierärzte Aufklärung betreiben. Ein Teil der Halter befolge dies und lasse die Katze impfen. Dann gebe es andere, denen sei das egal. Genau diese Klientel könne die Stadt mit der Verordnung schnappen, versicherte Penning.

Di Simio fügte hinzu, es gehe da um Leute, mit denen bisher schon geredet worden sei und uneinsichtig blieben. Der Tierschutzverein kläre schon seit mehr 30 Jahren auf. Seit er denken könne, sei die Kastration bei Katzen das Problem. In Deutschland gebe es mehr als 700 Kommunen, die eine Verordnung hätten, Baden-Württemberg stelle das Schlusslicht, sagte Di Simio.

Rat Jürgen Kaupp drängte auf das Ende der Diskussion und wies darauf hin, dass der Erlass einer Verordnung Sache der Stadt sei und jederzeit wieder aufgehoben werden könne. Mit den Gegenstimmen der Räte Adrian Schmid, Roland Weißer und Gernot Notheis fiel der Empfehlungsbeschluss an den Ausschuss und den Gemeinderat der Stadt mehrheitlich.