Eine junge Frau aus einem Schramberger Teilort ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Giftmischerin wird verurteilt. Therapie und 200 Arbeitsstunden erwarten sie.

Schramberg - Das Urteil über die Frau, die ihrem Ex-Freund im vergangenen Jahr in vier Fällen Gift verabreicht hatte, ist gefallen. Das Urteil lautet auf zwei Jahre Gefängnis, die zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt wurden. Der Richter nannte ihre Tat "menschlich niederträchtig".

Vier Mal innerhalb weniger Wochen mischte eine 29-Jährige aus einem Schramberger Teilort ihrem damaligen Freund giftiges Pulver ins Vesperbrot. Zwei Mal wurde der Mann ins Krankenhaus eingeliefert und schwebte in Lebensgefahr. Auf die Schliche gekommen war die Polizei der Giftmischerin, weil sie im Internetchat mit ihrem Wissen über das Gift prahlte und angezeigt wurde (wir berichteten).

Am gestrigen Montagnachmittag, an dem das Urteil gesprochen wurde, bot Richter Wolfgang Heuer dem Opfer der Giftattacken zunächst ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro durch die Täterin an. Dieser möchte das Schmerzensgeld aber in einem weiteren Verfahren erstreiten.

Richter Heuer verhörte vor den Plädoyers noch den neuen Freund der Giftmischerin, einen 24-jährigen Verkäufer, für den es die erste intime Beziehung zu einer Frau ist. Obwohl er von der Tat wisse, vertraue er seiner Freundin, so der junge Mann. Richter Heuer wollte vor allem etwas über das Motiv der Frau erfahren. Neue Erkenntnisse für den Fall ergaben sich daraus nicht. Der neue Freund habe keine Angst vor der Frau und vertraue darauf, dass sie es nicht noch einmal machen würde.

Das Waffenlager (Machete, Wurfsterne, Schlagstock) im Zimmer der Frau hat die Polizei mittlerweile ausgeräumt. Die Besitzerin erklärte sich damit einverstanden, dass die Waffen entschädigungslos einbehalten werden. Der Besitz von Cannabis floss in das Urteil mit ein.

Staatsanwältin Bettina Körber-Renz legte in ihrem Plädoyer zunächst den Tathergang dar. Die Frau hätte mit dem Mann knapp drei Jahre eine Beziehung gehabt, danach seien sie freundschaftlich verbunden geblieben. Die Frau habe sich wohl vernachlässigt gefühlt und ihr Motiv sei gewesen, dass ihr Freund sich schlecht fühle.

"Sie wusste, was sie tat", so Körber-Renz. In allen vier Fällen habe sie sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Zum Zeitpunkt der Taten sei sie schuldfähig gewesen, was der Sachverständige schon in der vorherigen Sitzung so eingeschätzt hatte. Die Frau habe zwar eine Persönlichkeitsstörung, aber schwere seelische Abartigkeit, die eine Schuldfähigkeit ausschließen würde, liege laut Arzt nicht vor.

Für die Frau spreche ihr Geständnis und dass sie nicht vorbestraft sei, gegen sie die Gefährlichkeit der Taten. Insgesamt plädierte die Staatsanwältin auf zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Verteidiger Ulrich Müller-Arenz betonte, dass für seine Mandantin vor allem eine Therapie notwendig sei. Die Tragweite ihrer Taten habe sie nicht erfasst. Schon der Polizei gegenüber habe sie sich wie einem Therapeuten offenbart. Statt Haft forderte er Bewährung.

Richter Wolfgang Heuer sprach die Angeklagte in allen vier Fällen der gefährlichen Körperverletzung schuldig, setzte die Strafe zur vierjährigen Bewährung aus. In dieser Zeit solle die Frau eine Therapie machen und 200 Arbeitsstunden ableisten. "Die Tat war heimtückisch und menschlich niederträchtig", so Heuer.