Kommunales: Stimmt Erbengemeinschaft dem Kaufvertrag zu? Karten stehen eher schlecht

Ein "schwebend unwirksamer notarieller Kaufvertrag" ist zwischen der Erbengemeinschaft und der Stadt Schramberg über das Gelände am Dorfweiher geschlossen worden. Dort könnte die neue Festhalle entstehen.

Schramberg-Tennenbronn. Um den Notariatstermin und die Grundstücksverhandlungen hat es in der vergangenen Woche einiges Hin und Her gegeben (wir berichteten).

Nun liegt der Ball bei der Erbengemeinschaft. Die vier Mitglieder bekommen in den kommenden Tagen den Vertrag zugesandt und müssen diesen dann nachgenehmigen lassen. Wie ihr Sprecher Wilhelm Brettle aus Duisburg auf Anfrage mitteilt, "stehen die Karten dafür eher schlecht".

Zur Erinnerung: Die Stadt will 130 000 Euro für die 8000 Quadratmeter Wiese bezahlen, die Eigentümergemeinschaft fordert 145 000 Euro. "Der Ortschaftsrat versucht, uns den Preis zu diktieren", sagt Brettle. "Es muss weiter verhandelt werden." Und er stellt fest: "Wir müssen nicht verkaufen. So stimmen wir erst einmal nicht zu."

Mit der Erbengemeinschaft beziehungsweise dem Rechtsanwalt gibt es seit gut zwei Jahren Verhandlungen. Ortsvorsteher Lutz Strobel hat die Verhandlungen im Januar 2018 wieder intensiviert, heißt es gestern in einer Stellungnahme der Stadt.

Der Ortschaftsrat als zuständiges Gremium habe dem Kauf dieses Grundstücks und dem entsprechenden Kaufpreis in seiner Sitzung am 10. April zugestimmt, verbunden mit dem Hinweis, dass dieser Vertrag nunmehr auch zum Abschluss gebracht werden müsse. Ansonsten müssten Standortalternativen untersucht werden.

Daraufhin sei vom Notar ein Vertragsentwurf gefertigt worden, der dann den Beteiligten zugestellt wurde. Zudem sei ein Vertragstermin festgesetzt worden. "Die Erbengemeinschaft, vertreten durch ihren Anwalt, hat dem Vertragsentwurf zugestimmt", heißt es in der städtischen Mitteilung. "Da die Mitglieder der Erbengemeinschaft einige 100 Kilometer entfernt wohnen, war klar, dass beim Vertragsabschluss ein Vertreter ohne Vertretungsvollmacht für die Erbengemeinschaft handeln wird. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen sodann bei Notaren an den jeweiligen Wohnsitzen die den Vertrag quasi nachgenehmigen."

Am Tag vor dem Vertragsabschluss, der auf den 16. Mai festgesetzt war, habe es von einem Mitglied der Erbengemeinschaft nochmals Nachfragen gegeben und den Hinweis, den Notartermin abzusagen. "In der Folge wies die Ortsverwaltung mit Schreiben vom 15. Mai an die Mitglieder der Erbengemeinschaft und an den Rechtsanwalt auf den Beschluss des Ortschaftsrats hin, bei Nichtzustandekommen des Vertrags zu den beschlossenen Konditionen, die Verhandlungen zu beenden und die Standortfestlegung für die neue Sport- und Festhalle neu zu beraten."

Nachgenehmigung

Daraufhin sei am 16. Mai ein Fax bei der Ortsverwaltung eingegangen, wonach der beurkundenden Notarin von einem Mitglied der Erbengemeinschaft mitgeteilt wurde, dass entgegen der Mitteilung vom Vortag, der Beurkundungstermin nun doch stattfinden könne.

"Nun sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft aufgefordert, entsprechend der vorliegenden Zusagen, die Nachgenehmigungen und Vollmachten vorzulegen", heißt es weiter.

Der Ortsverwaltung sei es ein Anliegen, den entstandenen Eindruck, dass die Verhandlungen abgebrochen wurden, zu entkräften. "Wir hoffen nun, dass der Vertrag trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Irritationen von den Beteiligten dennoch genehmigt wird."

Der Erbengemeinschaft sei indes zu Ohren gekommen, dass der Stadt ein Scheitern der Verhandlungen nicht ungelegen kommen würde. Im Zuge der Stadtumgestaltung (Landesgartenschau, Schulcampus) solle der Dorfweiher aufgewertet werden, da könne eine Halle am geplanten Standort unpassend wirken. "Und der Schwarze Peter würde dann bei uns liegen", so Brettle.