Im Waldmössinger Gebiet "Schuhhäusle" könnten bald weitere Bauplätze entstehen Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan: Ortschaftsrat stimmt zu / Beschluss im Gemeinderat Frühjahr 2016 in Aussicht

Von Lothar Herzog

Schramberg-Waldmössingen. Der Bebauungsplan "Erweiterung/Änderung Schuhhäusle" in Waldmössingen hat die nächste Hürde genommen. In der Sitzung am Montag billigte der Ortschaftsrat die Festlegung des Entwurfs.

Stimmen auch der Ausschuss für Umwelt und Technik und der Gemeinderat zu, was als reine Formsache gilt, erfolgt eine nochmalige vierwöchige Offenlage. Nach einer weiteren Beratungs- und Beschlussrunde durch die Gremien ist im Frühjahr 2016 ein Satzungsbeschluss möglich.

Wie Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer den Räten erläuterte, soll der geänderte Bebauungsplan die Wohnbebauung auf einer Teilfläche des derzeitigen Bolzplatzes an der Kirchbergstraße, auf der benachbarten Fläche des ehemaligen AWO-Heims und einer Erweiterungsfläche im Schulwegle ermöglichen. Der vorgesehene Vollausbau der Kirchbergstraße werde in den Planteil eingearbeitet und eine zusätzliche Bebauung nördlich dieser Straße zugelassen. Außerdem soll eine mögliche Erweiterung des Kindergartens bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.

Durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erfolge gleichzeitig für den gesamten 10,76 Hektar großen Geltungsbereich die Klarstellung für Bauherren, welche weiteren Vorhaben auf bereits bebauten wie auch unbebauten Grundstücken zulässig sind. Damit werde für bestehende Baulücken neues Planungsrecht geschaffen, so der Planer. Die Weichen für die Neuordnung des Plangebiets seien mit der aktuell anstehenden 9. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans gestellt worden, in den diese Flächen als allgemeines Wohngebiet dargestellt würden. Durch die Flächenneuausweisungen schaffe man je nach Grundstücksgröße bis zu acht neue Bauplätze.

Die betroffenen Träger öffentlicher Belange seien frühzeitig am Verfahren beteiligt und die Bürger in einer Versammlung über die Ziele informiert worden. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise habe er in den Vorentwurf eingearbeitet. Meist habe es sich dabei um redaktionelle Änderungen und Ergänzungen gehandelt.

Die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht werden könnten, seien vom städtischen Ökokonto Pferschelwiesen abzubuchen, informierte Grözinger.