Info: Am Sonntag gilt die neue Zuteilung

Schramberg. Bei der Bundestagswahl am 24. September gelten die neu zugeteilten Wahllokale in der Talstadt Schramberg. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Wähler aus der Talstadt, die Angabe zum Wahllokal auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu beachten.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen online noch bis Donnerstag, 21. September, 12 Uhr, auf der Startseite von www.schramberg.de beantragen. Danach können die Unterlagen nur noch beantragt werden, wenn der Wähler den Wahlbenachrichtigungsbrief persönlich ins Rathaus bringt oder per Post schickt. Persönlich kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bei Bürgerservice und Tourist-Info im Rathaus, im Bürgerbüro Sulgen, bei den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen sowie im Wahlamt im City-Center, Berneckstraße 9, Zimmer 3.03, bis Freitag, 22. September, 18 Uhr, beantragt werden.

Eine spätere Beantragung ist dann nur noch aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung beim Wahlamt im City-Center am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag von 9 bis 15 Uhr möglich.