Seit den 1970er-Jahren endet der frühere Verbindungsweg von der Weihergasse zur Schillerstraße auf Höhe der Wendeplatte des früheren Krankenhauses. Im neuen Bebauungsplan ist diese Wegeverbindung – wie eine weitere südlich – als durchgängig eingezeichnet obwohl hier zwischen Wendeplatte und Schillerstraße ein privater Garten liegt. Foto: Lipp

"Wir wollen und werden keine Zwangsmaßnahmen durchführen." Stadt will im Zweifel nur Vorkaufsrecht schützen.

Schramberg - Welche Folgen hat der Bebauungsplan Sondergebiet Gut Berneck für die Anwohner? Die Gemeinderatsvorlage, die auch den Geltungsbereich dieses Plans enthält, sorgte im Vorfeld bei den betroffenen Anwohnern für Aufregung. In der Gemeinderatssitzung wurde entsprechend der Empfehlung des vorausgegangenen Ausschusses für Umwelt und Technik beschlossen, dass für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses sowie angrenzende Grundstücke ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

Die wichtigste Nachricht vorneweg: Es werden keine Grundstücksbesitzer enteignet, auch wenn das Planungsrecht ihr Grundstück betrifft. Dass hatte Oberbürgermeister Thomas Herzog in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik gleich zu Beginn klargestellt, um möglichen Bedenken den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er betonte: Auch wenn über die Privatgrundstücke, die an das an die Camedi verkaufte ehemalige Krankenhausgelände ein Planungsrecht gelegt werde, habe dies keineswegs zur Folge, dass dort Enteignungen stattfänden, um Wegesicherungen aufrechtzuerhalten. Vielmehr würden die Bürger im weiteren Verfahren an der Planung beteiligt, versprach Herzog. Das Planungsrecht diene dem Zweck, dass – sollte es je zu einem Verkauf der Grundstücke kommen – die Stadt als Interessentin ein Vorkaufsrecht habe. In diesem Fall, und nur in diesem Fall, würden die Grundstücke durch die Stadt erworben.

Stadtplaner Jan Thomas hatte präzisiert: Der Bebauungsplan betrifft in erster Linie das Gelände, auf dem das Hotel- und Gesundheitsresort entstehen soll. Drei im Süden an das Areal angrenzende Grundstücke, die sich im Besitz von Privateigentümern befinden, seien in den Geltungsbereich mit aufgenommen worden, da für diese bislang noch kein Planungsrecht bestehe. In der Vorlage heißt es dazu: "Damit (=mit der Aufnahme der Grundstücke in den Geltungsbereich, Anm. der Red.) könnte auch eine südliche Zufahrt über die Eugen-Ritter-Straße planungsrechtlich gesichert werden".

Dieser Satz, der die Ängste der Grundstückseigentümer geschürt hatte, musste jedoch laut Stadtplaner Kammergruber genau so in der Vorlage auftauchen. Er erläuterte, dass er als Verantwortlicher planungsrechtlich dazu verpflichtet sei, im Bebauungsplan auch die Erschließung für die dort vorhandenen Gebäude zu sichern. Stefan Hettich (CDU) verwies ungeachtet dessen auf die "Aufregung der betroffenen Eigentümer". Dabei handele es sich "immer um das gleiche Problem": Wenn Bebauungspläne zur Sprache kämen, fühlten sich die Bürger übergangen, da sie den Vorlagen oder Zeitungsberichten entnehmen müssten, dass das Planungsrecht ihr Grundstück betreffe. Daher sei es dringend notwendig, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, "was ein Bebauungsplan heißt". Hettich plädierte zudem dafür, die Betroffenen zuerst zu informieren, damit sie "nicht aus der Zeitung erfahren müssten, was möglicherweise auf sie zukommt".

Doch Herzog verteidigte das Verfahren. "Ich möchte den Bürgern grundsätzlich die Chance geben, sich vor den öffentlichen Sitzungen darüber zu informieren, was wir hier beraten." Zudem sei es seit Jahrzehnten "Usus", die Bebauungspläne vor den entsprechenden Sitzungen zu veröffentlichen. Das vorgeschlagene Vorgehen, mit den Betroffenen vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat Kontakt aufzunehmen, halte er dagegen nicht für sinnvoll – schließlich sei der Gemeinderat das politische Gremium, dass grünes Licht geben müsse für den Aufstellungsbeschluss. "Sie sind hier das Hauptorgan", so Herzog. "Wir als Verwaltung können nicht losmarschieren, den Bürgern die Planungen vorstellen und dann erst das Gremium entscheiden lassen. Wenn sich der Gemeinderat gegen unseren Vorschlag entscheidet, haben wir umsonst die Pferde scheu gemacht."

Es sei jedoch in Frage zu stellen, ob die eine Woche vor der jeweiligen Sitzung veröffentlichten Vorlagen, die für die Unsicherheiten verantwortlich sind, weiter öffentlich gemacht werden sollen. Das solle aber der Ältestenrat diskutieren.

Martin Himmelheber (SPD/Buntspecht-Fraktion) erkundigte sich nach den Konsequenzen für die drei betroffenen Grundstückseigentümer. Stadtplaner Michael Kammergruber versicherte: eine Durchfahrt von der Eugen-Ritter-Straße bis zum Krankenhaus sei nicht geplant, auch an der bestehenden Straße werde nicht gebaut, wenn es die Eigentümer nicht wünschten. Mit Blick auf das Planungsrecht erläuterte er: Früher habe die Verwaltung lediglich die Abgrenzung für einen Bebauungsplan bekannt geben müssen, mittlerweile habe die Politik beschlossen, "dass wir detailliert sagen müssen, was wir mit dem Gebiet vorhaben."

Der Ablauf sei von "A bis Z" transparent: Nach dem Aufstellungsbeschluss werde die Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten, der für Bürger offengelegt werde. Bei einer Bürgerversammlung werde dieser zur Debatte gestellt, damit diese Bedenken und Anregungen äußern könnten, die wiederum in die weitere Planung miteinflössen. Erst dann werde der Gemeinderat über das weitere Vorgehen entscheiden.