Sehr idyllisch liegt der Schonacher Ramselbauernhof auf dem Rohrhardsberg, wo in früheren Zeiten Wild im Kornfeld Schaden anrichtete. Foto: Volk Foto: Schwarzwälder-Bote

Heimatgeschichte: Der "Stutzer" war auf Bauerhöfen am "Roratsberg" weit verbreitet

Schonach/Triberg. Es war im Grunde nichts anderes, als was die Weinbauern heute tun, wenn sie durch Knallen die Vögel aus den Rebbergen vertreiben. Es zeigt, mit welchen Schwierigkeiten ein Bauer einst in höheren Schwarzwaldlagen zu kämpfen hatte, um überhaupt bestehen zu können. Dafür verdiente er nach heutigen Gesichtspunkten sogar hohe Anerkennung.

"Ramselbaur aufm Roratsberg", Johannes Ketterer, "bey zwei Jahren auf seinem Höfle", vertrieb mit einem Stutzer das Wild von seinen Feldern, wurde prompt vom herrschaftlichen Jäger Johannes Weiß angezeigt und für den 10. August 1752 vor Gericht in Triberg zitiert.

Seine Angaben: Den "geringen Stutzer" habe er von Ignati Hummel, Bäcker in Triberg, für 18 Batzen gekauft (Hummel kam gerade vom Prechtal). Ketterer wollte ihn für alle Fälle als "Hausgewöhr… bey einem nächtlichen diebischen Anfall", um Lärm zu machen, gebrauchen. Zu seiner Verteidigung führte er an: Der Ernstfall habe sich erst drei Jahren zuvor ereignet, als am 10. Juni 1749 "abm Rennßperg" Andreas Teusch und seine Frau "in den Betten ligend überfallen, geschlagen, gestoßen und gebunden worden". Der Frau war so ins Gesicht gestoßen worden, dass sie nichts mehr sehen konnte. Ein solches Gewöhr war offensichtlich legal auf allen Höfen, weil es bei Hofübergaben häufig erwähnt wird.

Benützt habe er das Gewehr auch am 7. August, um Vögel von den Kirschbäumen zu vertreiben. Geschossen habe er, weil sein "Häuslemann", Johann Hettich, "ihme just damahlen gemähet" und ihm zugerufen hatte, "dass zwei Stück Gewild in seinem Korn vorhanden, welche solches bereits vorhin mächtig verrennet und verlagert gehabt". Er solle schießen und es verjagen. Aber den "liederlichen Stutzer" habe er nur blind geladen, "massen (weil) Er kein mündestes Play (Blei) in seinem Haus gehabt". Ein Schreckschuss, nicht mehr. Damit hatte er Erfolg. Die "Wildstückh" haben sich "bishero nit mehr sehen lassen".

Er erwartete vom Gericht Verständnis für seine Situation, denn im ersten Jahr, als er den Hof gekauft hatte, stand die Frucht noch dem Verkäufer und dem "Gehaußen" zu, im zweiten Jahr gab es eine Missernte, so dass er "zum Aussäen als zum Essen" Frucht kaufen musste. Und jetzt habe ihm das Wild sein Kornfeld fast völlig verwüstet, obwohl er endlich eine gute Ernte erwarten konnte. Schwer könne deshalb seine Verfehlung nicht gewesen sein.

Das war auch die Meinung des Gerichts in Triberg, wenn es Johannes Ketterer auch zur Last legte, dass er den durch das Wild angerichteten Schaden weder dem herrschaftlichen Jäger noch der Obrigkeit anzeigte und sich dort nicht die Erlaubnis holte, "blind schießen zu dörfen". Berücksichtigung fand auch der Umstand, dass es das erste Mal war. Die Geldstrafe betrug fünf Gulden 30 Kreuzer, dazu gehörte auch die Tax für den Jäger von einem Gulden 50 Kreuzer.

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 61/12956