Das neue Stadtsanierungsgebiet erstreckt sich rund ums Rathaus und umfasst zudem die Bereiche Dörfle und Bahnhof. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Schömberger Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss / Auch Privatmaßnahmen werden gefördert

Der Gemeinderat Schömberg hat in seiner Sitzung am Mittwoch das neue Sanierungsgebiet Rathaus/Bahnhofsbereich festgelegt und die Fördergrundsätze für private Sanierungsmaßnahmen beschlossen.

Schömberg. Isabell Arnold und Tobias Zerulla vom Ludwigsburger Sanierungsträger Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH stellten zunächst die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vor.

Im Juli 2018 seien 84 Fragebögen verschickt worden. Mit einem Rücklauf von 44 Prozent habe man ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Auch die Mitwirkungsbereitschaft der Befragten in den Sanierungsbereichen Rathaus, Dörfle und Bahnhofsbereich sei mit 42 Prozent gut, sagte Zerulla. Diese Quote steige jedoch erfahrungsgemäß noch, wenn Nachbarn die ersten Modernisierungsmaßnahmen in Angriff genommen hätten.

62 Prozent der Befragten hätten zudem viele "Störungsfaktoren" im Sanierungsbereich wie schlechte Bausubstanz, mangelnde Grünflächen und fehlende Parkplätze genannt. Im März soll eine weitere Informationsveranstaltung für die Bürger stattfinden.

Wie Arnold ausführte, seien bei der Bestandsaufnahme zahlreiche Gebäude mit erheblichen Mängeln festgestellt worden. Auch die Gestaltung der öffentlichen Flächen könne optimiert werden. Als Entwicklungsschwerpunkte nannte sie die bessere Gestaltung der Innenstadt mit Stärkung des Dienstleistungsbereichs. Das Dörfle solle als attraktives, zentrumsnahes Gebiet attraktiver werden. Das Bahnhof-Areal solle als "Ortseingangsbereich" ebenfalls eine Aufwertung mit Grünflächen und Wohnen erfahren. Denkbar seien auch ein Infozentrum für Touristen sowie eine E-Bike-Ladestation.

Der Förderrahmen sei auf 3,6 Millionen Euro veranschlagt worden. Anerkannt seien bislang 1,4 Millionen Euro, was einer Förderhilfe von 840 000 Euro entspreche. Der Förderrahmen könne später jedoch noch aufgestockt werden. Für die Entwicklung der neuen Sanierungsbereiche schlug sie das "klassische Verfahren" vor. Der Durchführungszeitraum solle bis 31. Dezember 2033 festgesetzt werden, wobei der Bewilligungszeitraum bis 30. April 2017 festgelegt sei. Dieser könne um maximal acht Jahre verlängert werden.

Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die maximale Förderung von Privatmaßnahmen wird 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten betragen, bei Denkmalen sollen es weitere 15 Prozent sein.

Der Abbruch von Gebäude wird bei einem anschließenden Neubau mit 100 Prozent der Kosten gefördert, ohne Neubau sollen es 50 Prozent sein. Bei einem Gebäudeabbruch und der Abgabe der Fläche an die Stadt soll es ebenfalls eine Förderung von 100 Prozent der Kosten geben.