Ein Wähler steckt seinen Stimmzettel in die Wahlurne: Am 26. Mai werden neben dem Europaparlament auch der Kreistag, die Gemeinde- und Ortschaftsräte gewählt. Die Reihenfolge, in der nach der EU-Wahl ausgezählt wird, ist nicht einheitlich. Foto: Kienzle

Kommunales: Die meisten der Gemeinden im Oberen Schlichemtal zählen die Stimmen für den Kreistag zum Schluss aus

Der Mammutwahltag am Sonntag, 26. Mai, stellt die Gemeindeverwaltungen und die ehrenamtlichen Wahlhelfer vor große Herausforderungen. Neben der Wahl zum Europäischen Parlament, sind die Stimmzettel für die Kreistags- und Gemeinderatswahl auszuzählen.

Schömberg. Für den Wahlabend gibt es eine klare Vorgabe, heißt es im Landratsamt: "Zunächst muss die Europawahl ausgezählt werden. Das ist für alle Städte und Gemeinden so vorgegeben. Anschließend werden in den kleineren Gemeinden der Kreistag, der Ortschaftsrat und der Gemeinderat ausgezählt; hier gibt es keine vorgegebene Reihenfolge, das entscheiden die Kommunen selber." Die größeren Städte und Gemeinden würden teilweise erst am Montag auszählen, heißt es weiter.

In den Gemeinden im Oberen wird nach der EU-Wahl mehrheitlich zunächst das Ergebnis der Gemeinderatswahl ermittelt, dann das des Kreistags für den betreffenden Wahlbezirk – so in Ratshausen, Zimmern unter der Burg, Dormettingen, Dotternhausen und Dautmergen. "Für uns in Dautmergen ist die Wahl des Gemeinderats wichtiger und spannender als diejenige für den Kreistag", sagt Bürgermeister Hans Joachim Lippus. Daher habe man sich für diese Reihenfolge entschieden.

Anders entschieden haben sich Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen und die Stadt Schömberg. Der Hausener Bürgermeister Stefan Weiskopf sagt: "Wir gehen davon aus, dass wir die EU-Wahl und auch die Kreistagswahl aufgrund der Einwohnerzahl Hausens relativ schnell ausgezählt haben. Daher haben wir uns für diese Reihenfolge entschieden." Erst dann machen sich die Wahlhelfer an die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl. Auch hier geht Weiskopf davon aus, dass "die Auszählung zügig über die Bühne geht". Gerhard Reiner, Bürgermeister in Weilen, verweist auf die Empfehlung des Landratsamts, nach der EU-Wahl den Kreistag auszuzählen.

Etwas anders sieht es nach Angaben von Hauptamtsleiter Joachim Heppler in Schömberg aus. "Wir haben noch keine Erfahrungen mit der Mehrheitswahl für den Gemeinderat", sagt er. Vor allem deshalb, weil die Wähler weitere Namen auf den Stimmzetteln vermerken dürfen, die dann alle zusammengefasst werden müssen: "Daher haben wir uns dafür entschieden, zunächst die Kreistagswahl auszuzählen. Die ist relativ unkompliziert, weil die Wähler in unserem Wahlkreis nur sechs Stimmen haben und dabei Mehrheitswahl gilt."

Heppler betont, dass man zwar versuchen werde, am Wahlabend auch noch den neuen Gemeinderat zu ermitteln, aber: "Ob das klappt, wissen wir noch nicht." So könne es auch sein, dass der Gemeindewahlausschuss, dem er selbst vorsitzt, eventuell am späten Abend entscheide, die Auszählung abzubrechen und am Montagvormittag weiterzumachen: "Das würde aber das Problem mit sich bringen, dass einige der Wahlhelfer am Montag wohl nicht ohne Weiteres wieder antreten könnten, weil sie berufstätig sind." Heppler: "Wir sind daher bestrebt, auch den Gemeinderat noch am Sonntagabend zu ermitteln."

In Schömberg tritt mit den Freien Bürgern nur eine Liste für den Gemeinderat an. Daher gilt die Mehrheitswahl. Zu wählen sind 14 Räte, auf der Liste stehen 13 Kandidaten. Zudem wirbt Walter Schempp, Vorsitzender der TG, als "unabhängiger Einzelkandidat" für Stimmen, obwohl er nicht als offizieller Kandidat auf dem Stimmzellte aufgeführt ist. Dies ist möglich, weil die Wähler bei der Mehrheitswahl weitere wählbare Bürger benennen dürfen. Jedem Bewerber darf aber nur eine Stimme gegeben werden.

Mehrheitswahl gilt auch in Dautmergen, in Zimmern unter der Burg, in Hausen am Tann und in Ratshausen, weil dort ebenfalls nur jeweils eine Liste antritt.

In Dotternhausen und in Weilen unter den Rinnen hingegen gilt die Verhältniswahl; dort gehen drei beziehungsweise zwei Listen ins Rennen. In diesem Fall dürfen nur die Personen gewählt werden, die auf den Stimmzetteln stehen. Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen dürfen übernommen werden (panaschieren); Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).