Matthias Leyn Foto: Privat

Landratsamt in Calw kann kein Fehlverhalten von Bürgermeister Matthias Leyn erkennen.

Schömberg/Calw - Schömbergs Bürgermeister Matthias Leyn ist kein Fehlverhalten nachzuweisen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Calw hat deshalb die vom Schömberger Bürger Roland Helber gegen Leyn eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen.

Wie die Prüfung des Sachverhalts ergeben habe, könne Leyn kein Dienstvergehen nachgewiesen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Der betreffende Bürger habe dem Rathauschef in Zusammenhang mit der von der Gemeinde Schömberg geplanten Realisierung eines Aussichtsturms in Oberlengenhardt mangelnde Kommunikation und öffentliche Bloßstellung seiner Person vorgeworfen, heißt es darin. Die Dienstaufsichtsbeschwerde sei auf der Grundlage des vorliegenden Schriftverkehrs zwischen den Beteiligten sowie einer Stellungnahme von Leyn geprüft worden.

"Wir kennen weder den Ablauf der Sitzungen noch die Worte, die gefallen sind. Daher können wir weder die Vorwürfe gegen Herrn Leyn noch dessen Gegendarstellung abschließend beurteilen. Es steht Aussage gegen Aussage, sodass wir kein Fehlverhalten erkennen können", erläutert Wilfried Rühle, Leiter der Abteilung Kommunalaufsicht und Revision im Landratsamt in Calw. "Die von dem betreffenden Bürger genannten Punkte stellen kein Dienstvergehen dar. Vielmehr handelt es sich bei den vorgetragenen Anschuldigungen im Wesentlichen um Kritik am Kommunikationsstil von Herrn Leyn, der von uns im Rahmen der Dienstaufsicht nicht zu bewerten ist", so Rühle.

Aussage gegen Aussage

Auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten gab Helber eine schriftliche Erklärung ab. Die Rechtsaufsichtsbehörde stelle eindeutig fest, dass es angebracht gewesen wäre, bei einer so bedeutsamen Maßnahme wie dem Turmbau eine Einwohnerversammlung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung einzuberufen, so Helber. Weiter stehe in dem Schreiben vom 14. Februar: "Dann hätte die Einwohnerschaft Gelegenheit gehabt, Vorschläge und Anregungen zu diesem Projekt vorzubringen." Herr Leyn sei gerade noch an einem Verstoß gegen seine Informationspflicht vorbeigeschrammt, so Helber. "In der Entscheidung des Landratsamtes steht außerdem, dass Herr Leyn darauf hingewiesen wird, künftig alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten rechtzeitig im Rahmen einer Einwohnerversammlung mit den Einwohnern zu erörtern. Damit ist klar: Herr Leyn muss von der Rechtsaufsichtsbehörde auf die Einhaltung gesetztlicher Vorschriften hingewiesen werden", stellt Helber zufrieden fest. Leyn bestreite die Vorkommnisse in der Einwohnerinformationsveranstaltung und beziehe sich plötzlich auf eine frühere Gemeinderatssitzung, klagt Helber. Das Landratsamt schreibe, dass Aussage gegen Aussage stehe, sodass die Kommunalaufsicht kein Fehlverhalten erkennen könne. Helber bleibt dabei: "In der Einwohnerfragestunde im September hat Herr  Leyn die Antwort auf meine schriftlichen Fragen zu alternativen Finanzierungsvorschlägen weggeschoben und auf die Informationsveranstaltung verwiesen. In der Informationsveranstaltung im November hat er eine Antwort wieder vermeiden wollen und deshalb auf meine erneut gestellten Fragen zu alternativen Finanzierungsvorschlägen auf die Einwohnerfragestunde verwiesen." Er, Helber, habe dies gegenüber dem Landratsamt an Eides statt versichert. Der Hinweis von Leyn auf eine frühere Gemeinderatssitzung sei eine reine Ausrede, so Helber. Wenn Leyn die Aussagen vom November, dass er in der Einwohnerfragestunde schon auf Helbers Vorbringen geantwortet und Helber dort hätte zuhören sollen, bestreite, bleibe Leyn ein zweites Mal nicht bei der Wahrheit, so Helber.

"Auch wenn in diesem Teil rein formal kommunalrechtlich nichts zu beanstanden ist, so handelt es sich um ein kommunalpolitisches (menschliches) Fehlverhalten, das einem verantwortungsbewussten Kommunalpolitiker nicht gut ansteht", so Helber in seiner schriftlichen Stellungnahme. Nach Helbers Aussage schreibe Leyn am Schluss seiner Stellungnahme: "Ich bin mir keines wahrheitswidrigen und bloßstellenden Verhaltens bewusst." Indirekt nimmt Helber dies großzügig als eine Entschuldigung wahr und damit ist dieser Punkt für ihn erledigt. Was bleibe, sei die Tatsache, dass die Steuer- und Abgabepflichtigen in Schömberg bei dem Turmprojekt durch eine unverantwortliche Geldverschwendung ganz ernorm zur Kasse gebeten würden, moniert Helber. Andernorts blieben nachweislich lediglich ganz geringe oder gar keine Kosten bei der Einwohnerschaft hängen, so Helber. In Schömberg seien es 50, vielleicht sogar 60 Prozent. Als Beispiele nennt er den Schönbuchturm in Herrenberg und die Hängebrücke in Bad Wildbad. Leyn selbst war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

"Ich habe die Entscheidung erwartet", sagte Leyn. Er sei froh, dass sie zeitnah getroffen worden sei. "Ich will nach vorne blicken", fügte er hinzu. Sein Gesprächsangebot an Helber gelte nach wie vor.