Prozess: Beweisbilder zeigen eine andere Person / Entschädigung wegen Untersuchungshaft

Calw/Schömberg. Schon der Haftrichter hatte erhebliche Zweifel, dass es sich bei dem Beschuldigten um den wahren Täter eines umfangreichen Diebstahls handelt. Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht in Calw folgten denn auch die Prozessbeteiligten der Einschätzung.

"Spätestens als ich den Gerichtssaal betrat, war mir klar, dass er es nicht sein kann", stellte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung zum Freispruch fest.

Deutliche Unterschiede

Zuvor hatten Aufzeichnungen aus dem betroffenen Lebensmittelmarkt in Schömberg diese Überzeugung untermauert. Denn die Aufnahmen zeigten den Prozessbeteiligten deutliche Unterschiede bei Größe und Haaransatz zwischen dem eigentlichen Täter und dem Beschuldigten.

Nicht unerheblich ist der entstandene Schaden, den der gesuchte Täter zusammen mit einem, den Ermittlungsbehörden bekannten Komplizen anrichtete. Sie waren demnach Anfang Dezember vergangenen Jahres in dem Markt in der Hugo-Römpler-Straße auf gemeinschaftlicher Diebstour. Insgesamt entwendeten sie Rasierutensilien und weitere Drogerieartikel im Gesamtwert von 1704 Euro, wie der Staatsanwalt mit einer detaillierten Auflistung darstellte.

"Das bin ich nicht", sagte der 26-jährige Georgier auf den Vorhalt. Gleichzeitig räumte er ein, den gesuchten Haupttäter vor eineinhalb Jahren in Karlsruhe kennengelernt, allerdings keinen Kontakt zu ihm zu haben. Der zweite Beteiligte sei ihm unbekannt. Sein Verteidiger mutmaßte, dass eine Narbe auf dem Kopf, ähnlich der des eigentlichen Täters, seinen Mandanten in den Fokus der Ermittler rückte. Einig waren sich die Prozessbeteiligten schnell, sodass der Verteidiger dem Antrag des Staatsanwalts auf Freispruch folgte.

Zudem wird der in Schwäbisch Hall lebende Mann für die sechstägige erlittene Untersuchungshaft entschädigt.

"Ich glaube an die Gerechtigkeit in Deutschland, auch wenn ich schon einiges falsch gemacht habe", sagte der Angeklagte erleichtert.