An den gelegentlichen Anblick von Niedrigwasser am Schluchsee müssen sich Segler und Besucher im Sommer wohl gewöhnen. Foto: Salzer-Deckert

Verwaltungsgericht trifft Entscheidung. Schluchseewerk darf See für Stromproduktion in Ausnahmefällen absenken.

Schluchsee - An den gelegentlichen Anblick von Niedrigwasser am Schluchsee müssen sich Segler und Besucher im Sommer wohl gewöhnen. Denn der Segelverein Schluchsee e.V. und der Betreiber eines Ausflugsdampfers auf dem Schluchsee haben jetzt im Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg eine Niederlage kassiert.

Das Freiburger Verwaltungsgericht entschied, dass die Genehmigung des Regierungspräsidiums, mit der das Schluchseewerk den See für die Stromproduktion in Ausnahmefällen auf einen Wasserspiegel unter 924 Meter über dem Meeresspiegel absenken darf, wahrscheinlich keine Benachteiligung für Segler und Ausflugsschiffe darstelle.

Das Werk nutzt den See seit Jahrzehnten als Oberbecken des knapp 100 Jahre alten Pumpspeicherkraftwerks in Häusern (Kreis Waldshut) zur Stromgewinnung. Der Streit, wie weit der Energieversorger den See im Sommer unter den regulären Wasserstand von 930 Metern über dem Meeresspiegel absenken darf, schwelt seit Jahren.