Meike und Lars Schlecker sitzen wie ihr Vater seit März auf der Anklagebank. Nun geht das Verfahren beim BGH in die nächste Runde. Foto: AFP

Die Kinder des Ex-Drogeriekönigs wollen sich nicht mit den Haftstrafen abfinden. Sie legen Revision ein. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bisher noch nicht entschieden, ob sie ihrerseits gegen den Richterspruch vorgeht. Sie hat noch sechs Tage Zeit.

Stuttgart - Eine Woche hätten Lars und Meike Schlecker Zeit gehabt, um Rechtsmittel gegen das am Montag gegen sie verhängte Urteil einzulegen – sie haben nicht einmal 24 Stunden gebraucht. Das Landgericht Stuttgart bestätigte am Dienstagnachmittag, dass die Revision der beiden Angeklagten eingegangen ist.

Damit setzen sich die beiden Kinder des einstigen Drogeriekönigs Anton Schlecker gegen die Gefängnisstrafen zur Wehr, die ihnen die 11. Große Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart aufgebrummt hat (11 KLs 152 Js 53670/12): Das Gericht verurteilte die beiden unter anderem wegen Bankrotts, Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters sowie Untreue und Insolvenzverschleppung zu Haftstrafen von 33 Monaten für Lars Schlecker (46) und 32 Monaten für seine Schwester Meike (44). Die Verteidiger der beiden früheren Gesellschafter der Schlecker-Logistiktochter LDG äußerten sich am Dienstag auf Nachfrage nicht.

Findet der BGH Fehler, muss der Fall neu aufgerollt werden

Der Prozess, der seit März vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wurde, geht nun zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe. Dort wird das Stuttgarter Urteil auf Rechts- und Verfahrensfehler geprüft. Falls die Karlsruher Richter fündig werden sollten, würde der Fall ans Landgericht zurückverwiesen und müsste vor einer anderen Wirtschaftskammer neu aufgerollt werden. Fristen, bis zu welchen der BGH entscheiden müsste, gibt es nicht.

Doch der Bundesgerichtshof wird nicht sofort aktiv. Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart schilderte den weiteren Ablauf folgendermaßen: Das Landgericht muss allen Prozessbeteiligten zunächst binnen elf Wochen schriftlich die Gründe zustellen, die zum Urteil geführt haben. Diese Frist bemisst sich nach der Anzahl der Verhandlungstage, im Fall Schlecker waren das 29. Die Frist endet somit am Rosenmontag, dem 12. Februar kommenden Jahres. Die Kammer muss diesen Zeitraum nicht ausschöpfen, sie kann die Begründung auch früher versenden. Sobald diese bei den Prozessparteien eingegangen ist, haben diejenigen, die das Urteil anfechten – bisher Lars und Meike Schlecker – wiederum einen Monat Zeit, um ihre Revisionsbegründung abzugeben.

Bewährungsstrafe für Anton Schlecker

Anton Schleckers Anwalt ist noch dabei, das Urteil gegen den 73-Jährigen zu prüfen. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bisher noch nicht entschieden, ob sie ihrerseits gegen den Richterspruch vorgeht. In ihrem Plädoyer hatten die Vertreter der Anklage eine Strafe von drei Jahren Haft gegen Anton Schlecker gefordert. Das Gericht verurteilte ihn am Montag zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 54 000 Euro. Im Falle von Lars Schlecker lagen die Richter nur um einen Monat unter dem geforderten Strafmaß, bei Meike Schlecker entsprachen sie der Forderung der Anklage.

Die einst größte Drogeriekette Europas hatte am 23. Januar 2012 beim Amtsgericht Ulm Insolvenz angemeldet. In der Folge verloren mehr als 24 000 Beschäftigte allein in Deutschland ihre Jobs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Lars und Meike Schlecker unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistikfirma LDG ausgezahlt hatten – nur Tage bevor der Konzern Pleite ging. Weil der dadurch entstandene Schaden höher als der von ihrem Vater verursachte war, fiel das Urteil gegen den früheren Patriarchen milder aus.