Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) Foto: dpa

Darf das Staatsministerium alte Mails des früheren Ministerpräsidenten Mappus lesen und speichern? Darüber hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden.

Darf das Staatsministerium alte Mails des früheren Ministerpräsidenten Mappus lesen und speichern? Darüber hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheiden.

Mannheim - Das Staatsministerium hat sich vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Wortgefecht mit den Anwälten von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) geliefert. Streitpunkt am ersten und einzigen Verhandlungstag am Mittwoch war, ob Kopien von E-Mails des ehemaligen Landeschefs gespeichert oder gelöscht werden sollen. „Es deutet vieles darauf hin, dass in diesem Account einiges drin ist, das in die Akten des Staatsministeriums gehört“, sagte ein Anwalt des Landes in Mannheim. Der jetzige Landtag erhofft sich aus den Mails vor allem Erkenntnisse über den umstrittenen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am „Schwarzen Donnerstag“.

Mappus’ Anwälte sind indes der Ansicht, dass die Daten das Ministerium nichts angehen und gelöscht werden müssen. „Nicht jeder E-Mail-Verkehr ist zu irgendwelchen Akten zu legen“, argumentieren sie. Die Kopien der E-Mails - und damit die personenbezogenen Daten - seien ursprünglich wegen IT-Problemen gezogen worden. Die weitere Speicherung sei also inzwischen nicht mehr nötig.

"Hätte der Kläger das Richtige getan, säßen wir heute nicht hier"

Das Staatsministerium ist anderer Meinung: Es dränge sich der Eindruck auf, Mappus habe rechtswidrig gehandelt, indem er wichtige Daten nicht archiviert habe. „Es stellt sich die Frage, ob er die Befugnis hatte, zu entscheiden, dass nichts davon in die Akten gehört“, sagte der Anwalt des Landes. „Hätte der Kläger das Richtige getan, säßen wir heute nicht hier, sondern hätten die Unterlagen.“

Zentral für die Entscheidung ist, wie die Richter das Landesdatenschutzgesetz auslegen. Die Kammer ließ bereits durchblicken, dass dieses im Zweifel eng auszulegen sei. Möglicherweise gebe es Argumente für eine Gesetzesänderung. Mappus selbst kam nicht zu dem Gerichtstermin; er war nicht geladen.

Der Landes-Anwalt kritisierte, das Landesdatenschutzgesetz dürfe nicht den schützen, der selbst rechtswidrig nicht gesichert habe. Es gehe darum, wichtige Staatsaufgaben zu erfüllen. Die Daten eines ehemaligen Ministerpräsidenten seien hier relevanter als die eines einfachen Mitarbeiters. Die Kammer stellt den Parteien ihre Entscheidung schriftlich zu. Ein Zeitpunkt wurde nicht genannt.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte vergangenes Jahr geurteilt, das Land müsse die Sicherungskopien löschen, sofern sie nicht vom Landesarchiv übernommen werden. Das Land legte dagegen Berufung ein. Bei der Verhandlung 2013 hatten noch mögliche brisante Informationen über die EnBW-Affäre im Mittelpunkt gestanden. Nachdem der EnBW-Untersuchungsausschuss aber inzwischen abgeschlossen ist, liegt der Fokus nun auf Daten über den Schlossgarten-Einsatz, der im September 2010 noch unter Mappus als Regierungschef eskaliert war.

Die Sicherungskopien waren im Herbst 2010 gezogen worden, um einen Fehler in Mappus’ Computer zu finden. Danach waren sie vergessen worden und im Streit um den EnBW-Deal wieder aufgetaucht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mails bei einer Durchsuchung mitgenommen und ausgewertet. Dabei war der Schriftverkehr zum umstrittenen Rückkauf des Energieversorgers EnBW durch das Land an den Untersuchungsausschuss weitergeleitet worden.