Auf diesem Parkplatz an der Bundesstraße zwischen Hinterlehengericht und Schiltach geschah die Tat im Februar 2017. Foto: kamera24.tv

Prozessauftakt: 23-Jährigem wird versuchter Mord vorgeworfen. 41 Zeugen sollen gehört werden.

Schiltach - Der schwere Angriff eines damals 23-Jährigen gegen eine Joggerin bei Schiltach am 19. Februar dieses Jahres kommt am Donnerstag, 26. Oktober, vor Gericht. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt.

Die erste Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil verhandelt ab Donnerstag, 14 Uhr, im Saal 201 ein Strafverfahren gegen einen zur Tatzeit 23-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes.

Dem Angeklagten, der aus einem Schiltacher Ortsteil stammt, wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am Vormittag des 19. Februar eine Joggerin auf einer Holzbrücke an der "Sommerwies" bei Schiltach abgepasst und mehrfach mit einem Werkzeug geschlagen zu haben. Zudem habe er versucht, sie in sein Fahrzeug zu zerren, um sexuelle Handlungen an ihr vornehmen zu können.

Weil der junge Mann bei der Tatausführung von zwei Personen entdeckt worden sei, habe er von der weiteren Tatausführung Abstand genommen. Er habe die Geschädigte liegen lassen und sei mit seinem Fahrzeug geflüchtet. Die Frau wurde mit schweren Kopfverletzungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Zunächst war völlig unklar, welches Motiv der damals 23-Jährige hatte, von dem zuvor keine Auffälligkeiten bekannt waren. Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters eingeholt. "Es haben sich Anzeichen für eine möglicherweise eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben", hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil im Frühjahr auf Nachfrage gesagt.

Die Befragung hatte sich nach Angaben der Polizei zunächst als schwierig erwiesen, auch weil der mutmaßliche Täter gegenüber Angehörigen Suizidabsichten geäußert haben soll.

Insgesamt 41 Zeugen sowie vier Sachverständige sollen im Verlauf des Verfahrens vor der Schwurgerichtskammer gehört werden. Aufgrund der Verhinderung eines rechtsmedizinischen Sachverständigen soll am Donnerstag, dem ersten Verhandlungstag, lediglich die Anklage gegen den 23-Jährigen verlesen werden und dieser gegegebenenfalls noch zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen werden, wie das Gericht in einer Mitteilung deutlich macht.

Fortsetzungstermine der Verhandlung sind am Freitag, 3. November, Montag, 6. November, Dienstag, 7. November, Donnerstag, 9. November, Montag, 13. November, und Mittwoch, 15. November, jeweils ab 9 Uhr, anberaumt.